Debatten im Landtag vom 4. und 5. Februar 2015

Stichtagsänderung soll Gesetz verfassungskonform machen

Stuttgart. Staatssekretär Peter Hofelich (SPD) erläuterte für die Regierung das Gesetz zur Änderung des Landeglücksspielgesetzes. Alle Fraktionen außer der FDP wollen dem zustimmen. Mit dem Gesetz habe Grün-Rot 2012 Neuland betreten. Das Gesetz habe der daher erwartbaren rechtlichen Prüfung im Wesentlichen standgehalten. Nötig geworden sei durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs vom Juni 2014 vorrangig nur […]

Stuttgart. Staatssekretär Peter Hofelich (SPD) erläuterte für die Regierung das Gesetz zur Änderung des Landeglücksspielgesetzes. Alle Fraktionen außer der FDP wollen dem zustimmen. Mit dem Gesetz habe Grün-Rot 2012 Neuland betreten.
Das Gesetz habe der daher erwartbaren rechtlichen Prüfung im Wesentlichen standgehalten. Nötig geworden sei durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs vom Juni 2014 vorrangig nur eine Datumsänderung. Einige Spielhallenbetreiber hätten ursprünglich ihre Gewerbe-Erlaubnis bis Ende Februar 2017 erneut beantragen müssen. Dieser Stichtag lag dem Gericht zu spät: Die Betreiber hätten dann zu spät erfahren, ob sie weitermachen könnten. Diese Unsicherheit werde nun durch eine Vorverlegung des Stichtags um ein Jahr behoben.  Doch, so Hofelich, „das Herzstück des Gesetzes hat Bestand“. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen und der CDU signalisierten die Zustimmung ihrer Fraktionen zum Gesetz.
Manfred Hollenbach (CDU) bemängelte aber, die vom Staatsgerichtshof beanstandeten Regelungen habe seine Fraktion frühzeitig als „handwerkliche Mängel“ erkannt und kritisiert. Er fürchte im Übrigen, dass das Gesetz auch in der neuen Fassung zu vielen Prozessen führen würde. In einigen Punkten seien nach wie vor detailliertere Regelungen, beispielsweise  zu Entschädigungen, nötig, damit die Behörden vor Ort rechtssichere Entscheidungen treffen könnten und es nicht zu einer Prozesslawine komme.
Andreas Schwarz unterstrich, für die Grünen gehe es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Suchtprävention, "aber vor allem auch um schon Spielsüchtige". Daher sei das Abstandsgebot, das eine Distanz von mindestens 250 Metern zwischen Spielhallen und von diesen zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche vorschreibe, Kern des Gesetzes.  Und in diesem zentralen Punkt habe der Staatsgerichtshof gerade keine Einwände erhoben.
Florian Wahl (SPD) meinte, die notwendigen Änderungen seien unwesentlich. Das Gesetz sei gut und verschaffe den Kommunen die nötige Handhabe, um künftig  zu verhindern, dass in bestimmten Bezirken eine Spielhalle neben der anderen steht.
Ulrich Goll (FDP) sagte, „das neue Gesetz schmeckt uns ebenso wenig wie die erste Auflage“. Die erfolgten Veränderungen seien „unfreundlich geregelt für das Gewerbe“. Er kündigte an, dass die FDP auch das veränderte Gesetz erneut als einzige Fraktion ablehnen werde.

Quelle/Autor: Christoph Müller

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4. und 5. Februar 2015