Debatten im Landtag vom 6. und 7. Mai 2015

Streit um hessische Initiative zu Schutzparagraf für Polizisten

Stuttgart. Der CDU-Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Guido Wolf, hat die Landesregierung aufgefordert, mehr für den Schutz von Polizisten zu tun. Das Land solle dazu im Bundesrat eine Initiative Hessens unterstützen. Die dortige schwarz-grüne Landesregierung hatte einen Gesetzentwurf erarbeitet, der einen neuen, eigenen Schutzparagrafen 112 vorsieht. Demnach sollen höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten […]

Stuttgart. Der CDU-Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Guido Wolf, hat die Landesregierung aufgefordert, mehr für den Schutz von Polizisten zu tun. Das Land solle dazu im Bundesrat eine Initiative Hessens unterstützen. Die dortige schwarz-grüne Landesregierung hatte einen Gesetzentwurf erarbeitet, der einen neuen, eigenen Schutzparagrafen 112 vorsieht. Demnach sollen höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten verhängt werden können. Und ein tätlicher Angriff auf andere Rettungskräfte, etwa Feuerwehrleute, soll auch unter Strafe gestellt werden.
Ulrich Sckerl (Grüne) verwahrte sich gegen den Vorwurf, Grün-Rot tue zu wenig gegen Übergriffe auf Polizisten: „Der Schutz der Polizei verbindet uns“. Er wies auf die vielen Maßnahmen hin, die die Regierung zur Prävention von Gewalt gegen Polizisten und zu deren besserem Schutz bereits ergriffen habe: Das Thema Prävention sei in der Ausbildung verankert worden, ein Drei-Säulen-Modell für mehr Respekt vor der Polizei entwickelt und deren Körperschutzausstattung verbessert worden: „Das alles hätte man sich schon von ihnen gewünscht“, wandte er sich, mit Hinweis auf deren lange Regierungszeit, an die CDU.
Nikolaos Sakellariou (SPD) räumte ein, auch in der 2011 verschärften Form habe das Gesetz zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte „eine gewisse Schwäche“: so würde nur Widerstand gegen Vollstreckungshandlungen unter Strafe gestellt, überdies andere Rettungsdienste als die Polizei unzureichend geschützt.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) lehnte den hessischen Vorschlag als „Schnellschuss“ ab. Inhaltlich ausgereifter erscheine ihm ein Vorschlag des Saarlands, der ebenfalls in den Bundesrat eingebracht werde. Erst einmal sollten aber die Evaluation der Folgen der Strafrechtsverschärfung von 2011 durch Experten und die Diskussion der Innenminister abgewartet werden.
Ulrich Goll (FDP) ist gegen „das weitere Drehen an der Strafrechtsschraube“. Bei dem hessischen Vorschlag gehe es „auch um Symbolik“. Nötig sei , bestehende Gesetze folgerichtig anzuwenden. „Wir haben einen wirksamen strafrechtlichen Schutz“, so Goll. Nicht umsonst gebe es in diesem Punkt „differenzierte Reaktionen“ der Polizei-Gewerkschaften.
Gegen die Stimmen der CDU wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen von Grünen und SPD mehrheitlich angenommen. Dieser sieht vor, erst die Ergebnisse der Innenministerkonferenz Ende Juni abzuwarten: „Erst dann kann fundiert ein Votum über <…> die zur Diskussion stehende Einführung eines neuen Straftatbestands abgegegeben werden“, heißt es in dem Antrag.

Quelle/Autor: Christoph Müller

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6. und 7. Mai 2015