Debatten im Landtag vom 11. und 12. Oktober 2017

Studienakkreditierungen werden im Staatsvertrag geregelt

Stuttgart. Die Akkreditierung von Studiengängen wird das Land künftig im Rahmen eines Staatsvertrags mit den anderen 15 deutschen Ländern regeln. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) brachte am Donnerstag den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag an. Notwendig wurde diese Neuregelung, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Landeshochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Staatsvertrag war von Ministerpräsident Winfried […]

Stuttgart. Die Akkreditierung von Studiengängen wird das Land künftig im Rahmen eines Staatsvertrags mit den anderen 15 deutschen Ländern regeln. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) brachte am Donnerstag den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag an. Notwendig wurde diese Neuregelung, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Landeshochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Staatsvertrag war von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am 1. Juni dieses Jahres unterzeichnet worden.
Die Strukturen für die Wissenschaftsfreiheit als Teil der zentralen Freiheitsrechte zu schaffen, sei nicht einfach, erklärte Bauer. Deshalb hätten die Länder die Begutachtung der Qualität von Studiengänge nun an den Akkreditierungsrat übergeben, in dem die Hochschulen das Sagen haben.  In Artikel 1 heißt es: „Die Sicherung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre ist vorrangig Aufgabe der Hochschulen.“ Die Länder sollen die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleisten.
Das Parlament behalte freilich die Regelungsbefugnis, denn Wissenschaft müsse begleitet sein. Das Land wolle aber „bewusst nicht zurück zur kurzen Leine“, sagte die Ministerin. Durch den Staatsvertrag würde Verschlankung erreicht, den Hochschulen biete sich „Offenheit für Experimente“, die bisher für die Akkreditierung zuständigen Agenturen würden künftig zu Dienstleistern der Hochschulen und es biete sich die Chance, die Qualität der Studiengänge kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Der Staatsvertrag sei notwendig, um die Vergleichbarkeit der Studiengänge zu erreichen, sagte Stefanie Seemann (Grüne). Bachelor und Master hätten sich bewährt. Die strukturelle Mehrheit von Vertretern der Wissenschaft im Akkreditierungsverfahren sei positiv.
Für Andreas Deuschle (CDU) wird mit der Neuregelung die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen sichergestellt. Dies sei wichtig im Hinblick auf den Arbeitsmarkt. Die Reform sei kein bürokratisches Ungetüm, sondern ermögliche die Straffung der Verfahren – und diese würden sogar billiger. Der Staatsvertrag sorge für die Gleichwertigkeit von Abschlüssen und einfachere Wechsel des Studienorts.
Dagegen kritisierte Rainer Balzer (AfD), das Land gebe durch den Staatsvertrag „Hoheit aus der Land“. Er befürchtet, dass es immer mehr Studiengänge geben werde und warnte vor der „Gängelei durch wirtschaftliche Interessen“. Die Freiheit der Lehre müsse im Mittelpunkt stehen, nicht die Interessen der Wirtschaft.
Die SPD begrüßte die Initiative. Der Akkreditierungsrat entscheide nun, die Agenturen hätten nur noch beratende Funktion, hob Gabi Rolland hervor. Auch die Mehrheit der Hochschulen in den Gremien sei ein Vorteil.  Auch Nico Weinmann (FDP) sieht eine Aufwertung des Akkreditierungsrates. Dennoch könne der Gesetzgeber weiterhin die Spielregeln festlegen. Er schlug eine Rechtsverordnung für die Kosten der Agenturen vor.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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11. und 12. Oktober 2017