Debatten im Landtag vom 6. und 7. Mai 2015

SWR-Rundfunkstaatsvertrag geändert

Stuttgart. Mit großer Mehrheit hat der Landtag nach der zweiten Beratung ein Gesetz zur Änderung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR)angenommen; bloß Abgeordnete der CDU stimmten dagegen. Einstimmigkeit gab es anschließend bei der Wahl der neuen Vertreter des Landtags im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat des SWR. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom März 2014 machte […]

Stuttgart. Mit großer Mehrheit hat der Landtag nach der zweiten Beratung ein Gesetz zur Änderung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR)angenommen; bloß Abgeordnete der CDU stimmten dagegen. Einstimmigkeit gab es anschließend bei der Wahl der neuen Vertreter des Landtags im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat des SWR. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom März 2014 machte es erforderlich, auch den Rundfunkstaatsvertrag für den SWR zu ändern: Mehr Staatsferne, möglichst unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungshorizonte in den Gremien und die Berücksichtigung auch kleinerer Gruppierungen in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, so lauteten Vorgaben des höchsten Gerichts.
Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) zeigte sich “froh und ein bisschen auch stolz“, dass infolge des Änderungs-Gesetzes nun der SWR als erste Rundfunkanstalt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 voll gerecht werde. Die meisten vom Gericht generell geforderten Änderungen habe Grün-Rot im Übrigen schon zuvor in ihrem Gesetz von 2013 umgesetzt; so etwa die „verbindliche Quotenregelung“.
Günther-Martin Pauli (CDU) beklagte, dass aus den Gremien künftig „kommunale Vertreter verbannt werden“; das könne er nicht nachvollziehen. Seine Fraktion werde daher dem Gesetz nicht zustimmen.
Alexander Salomon (Grüne) verwies darauf, dies sei eine unabweisliche Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils.
Sascha Binder (SPD) meinte, mit Pauli selbst, der ja auch Landrat ist, würden die Kommunen weiterhin im Verwaltungsrat vertreten sein.
Ulrich Goll (FDP) bedauerte, dass künftig das kommunale Element geschwächt werde: dieses sei „ein Wesensmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ gewesen. Wenn es entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts „keine Staatsbank mit Einfluss mehr gibt“, so Goll, „warum gibt es dann eigentlich noch einen Staatsvertrag?“
Für die Wahl der acht Abgeordneten, die der Landtag künftig als Vertreter in den Rundfunkrat entsenden will sowie der drei Vertreter für den Verwaltungsrat des SWR hatten die Fraktionen einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde einstimmig angenommen.

Quelle/Autor: Christoph Müller

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6. und 7. Mai 2015