Debatten im Landtag vom 2. und 3. Februar

Land nimmt wieder stärker Einfluss auf Unikliniken

Stuttgart. Der Landtag hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform der Universitätsmedizin gebilligt. Kern des Gesetzes sei, die medizinischen Fakultäten und die Unikliniken stärker als bisher zusammenzuführen, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Institutionell sollen beide in einer Körperschaft für Universitätsmedizin (KUM) zusammengefasst werden. Frankenberg sieht in der organisatorischen Zusammenfassung mit einheitlichen Entscheidungsorganen […]

Stuttgart. Der Landtag hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform der Universitätsmedizin gebilligt. Kern des Gesetzes sei, die medizinischen Fakultäten und die Unikliniken stärker als bisher zusammenzuführen, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Institutionell sollen beide in einer Körperschaft für Universitätsmedizin (KUM) zusammengefasst werden.
Frankenberg sieht in der organisatorischen Zusammenfassung mit einheitlichen Entscheidungsorganen für beide Bereiche die Chance Forschung, Medizinerausbildung und Patientenversorgung noch zu verbessern. So wolle man die Medizinprofessoren durch die engere Bindung an die Universitäten stärker in die interdisziplinäre Arbeit einbinden.
Werner Pfisterer (CDU) und Dietmar Bachmann (FDP) strichen vor allem die besseren Kontrollmöglichkeiten des Landes heraus, die das neue Gesetz biete. Denn neu in den KUM eingeführt wird eine Gewährträgerversammlung, die mit Parlamentariern und Vertretern der Exekutive besetzt ist. Die soll über strategische Planungen und Kreditaufnahmen der jeweiligen Klinik entscheiden. Diese Kontrolle sei angesichts eines Umsatzes der Unikliniken von 2,5 Milliarden Euro und Hunderte von Millionen von Steuergeldern aus dem Landeshaushalt auch notwendig, sagte Pfisterer. Bachmann plädierte für ein „umgekehrtes Konnexitätsprinzip“. Für die Unikliniken müsse künftig gelten: „Wer bezahlt, darf auch mitbestellen.“ Und Peter Hauk (CDU) bezeichnete die Gewährsträgerversammlungen als „ein Mehr an Bürgerbeteiligung an den Unikliniken“.
Auf das operative Geschäft und medizinische Fragen wird das Land nach Aussage von Frankenberg und Pfisterer keinerlei Einfluss nehmen. Den Mitarbeitern der Kliniken sicherte Pfisterer zu, durch die neue Organisationsstruktur keine Nachteile zu erleiden.
Doch das wird in den Kliniken offenbar skeptisch betrachtet, wie SPD und Grüne anmerkten. Die Opposition stützte ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs unter anderem auf die massiven Vorbehalte, die es von den Klinikleitungen, den Medizinprofessoren aber auch Personalvertretungen gebe. „Es geht auch um Arbeitsplätze“, sagte Rita Haller-Heid (SPD). Sie äußerte zudem die Befürchtung, dass die neue Struktur die Spitzenpositionen der Unikliniken im Südwesten gefährden könnte.
Angesichts des wirtschaftlichen Erfolges und des medizinischen Rufs der Kliniken sei die Reform überhaupt nicht notwendig, erklärte Theresia Bauer von den Grünen. „Das wird ohne Not durchgezogen“, monierte sie. Sowohl Bauer wie auch Haller-Heid kündigten an, das Gesetz im Falle eines Wahlsieges wieder kassieren oder zumindest gründlich überarbeiten zu wollen.

Quelle/Autor: Jürgen Schmidt

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2. und 3. Februar