Debatten im Landtag vom 22. Februar 2017

Landtag bringt Aufhebungsgesetz zur Altersversorgung auf den Weg

Stuttgart. Nach Protesten will der Landtag die erst kürzlich beschlossene Neuregelung für die Altersversorgung von Abgeordneten wieder rückgängig machen. Ein Aufhebungsgesetz bringen die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP am Mittwoch in das Parlament ein. Es soll im März beschlossen werden. Am 10. Februar hatte das Parlament mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD eine […]

Stuttgart. Nach Protesten will der Landtag die erst kürzlich beschlossene Neuregelung für die Altersversorgung von Abgeordneten wieder rückgängig machen. Ein Aufhebungsgesetz bringen die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP am Mittwoch in das Parlament ein. Es soll im März beschlossen werden.
Am 10. Februar hatte das Parlament mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD eine Neuregelung beschlossen, nach der die Abgeordneten künftig zwischen einer privaten Altersvorsorge und der lukrativeren staatlichen Alterspension wählen können. Sowohl am Verfahren, das im Eiltempo durchgezogen wurde, als auch am Inhalt des Gesetzes gab es große Kritik. Wenn das Aufhebungsgesetz im März im Parlament beschlossen ist, gilt zunächst wieder die alte Regelung, nach der sich die Abgeordneten selbst um ihre Altersversorgung kümmern müssen.
Zudem will der Landtag nun den Landesetat für 2017 beschließen. Der Haushalt umfasst Ausgaben in Höhe von rund 48 Milliarden Euro. Wegen der hohen Steuermehreinnahmen wäre die Regierung eigentlich gezwungen, mit der Tilgung des Schuldenberges von fast 47 Milliarden Euro zu beginnen. Grün-Schwarz steckt das Geld aber in Sanierungen von landeseigenen Straßen und Gebäuden. SPD und FDP kritisieren das: Sie hätten zumindest einen Einstieg in den Schuldenabbau erwartet.

Quelle/Autor: sta

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22. Februar 2017