Die Krankmeldungen sind im Homeoffice im vergangenen Jahr gesunken. Arbeitgeber müssen aufgrund ihrer Fürsorgepflicht aber darauf achten, dass Arbeitnehmer nicht weiterarbeiten, wenn sie eigentlich krank sind.
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Liebe Leserin, lieber Leser,
durch Homeoffice ist - Krankenkassen zufolge - die Zahl der Krankmeldungen gesunken. Was sich für Arbeitgeber zunächst positiv anhört, ist allerdings für Personalverantwortliche mit Verpflichtungen verbunden. Denn die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für die Gesundheit seiner Mitarbeiter gilt selbstverständlich auch, wenn diese im Homeoffice arbeiten. Näheres dazu lesen Sie hier.
Außerdem im Staatsanzeiger: Die Bundesregierung drängt auf mehr Corona-Tests am Arbeitsplatz. Doch Arbeitnehmer sind im Normalfall nicht verpflichtet, sich testen zu lassen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie im aktuellen Staatsanzeiger oder in unserem E-Paper - auf Smartphone, Tablet und PC: Hier geht es zur Registrierung.
Der öffentliche Dienst ist ein attraktiver Arbeitgeber, auch für Seiteneinsteiger aus der Wirtschaft. Welche berufliche Möglichkeiten Fachleute haben, sei es beim Bund, Land oder in Kommunen, zeigt unser aktuelles Journal Quereinstieg jetzt.
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Ihre Breda Nußbaum,
Chefredakteurin Staatsanzeiger für Baden-Württemberg |  Foto: dpa/Zoonar/lev dolgachov | Führt Homeoffice dazu, dass mehr Arbeitnehmer auch dann arbeiten, wenn sie eigentlich krank sind? Die sinkenden Krankmeldungen aus dem vergangenen Jahr legen dies nach Einschätzungen von Krankenkassen nahe, obwohl es noch anderen Gründe für die Entwicklung der Fehlzeiten gibt. Personalverantwortliche sollten diese Entwicklung schon der Fürsorgepflicht wegen im Auge behalten.
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 Foto: dpa/Zoonar/Viktor Gladkov |
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 Foto: dpa/Zoonar/lev dolgachov |
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Die öffentliche Verwaltung ist eine wissensintensive Organisation. Als Teil einer zukunftsorientierten Personalpolitik ist daher Wissensmanagement notwendig. Es soll die wertvolle Ressource Wissen, individuelles und fixiertes, in Nutzen umwandeln.
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) appelliert an die Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter regelmäßig auf Corona zu testen. Diese sollten dabei allerdings beachten, dass die Beschäftigten grundsätzlich weiterhin nicht durch Rechtsvorschriften verpflichtet sind, den Test auch vorzunehmen. Wie sich die Rechtslage aktuell darstellt, lesen Sie im E-Paper des Staatsanzeigers - auf Smartphone, Tablet und PC.
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Rund 40.000 deutsche Urlaubsgäste wurden nach Branchenschätzungen zu Ostern in Mallorca erwartet – trotz der Bitte der Bundesregierung, auf Reisen zu verzichten. Doch rechtlich verhindern lassen sich die Flüge nicht, wie Politiker sagen.
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Im vergangenen Jahr war Verzicht auf unsere Personalmessen angesagt. Jetzt starten wir neu durch mit einer Personalmesse im virtuellen Raum. Beim Personalkongress und der Personalmesse 2021 -digital- am 28. und 29. September 2021 bringen wir Sie als öffentlichen Arbeitgeber in Kontakt mit dem qualifizierten Nachwuchs der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Es erwarten Sie Online-Fachvorträge für Personalverantwortliche, virtuelle Messestände mit Chatmöglichkeiten und 1:1-Gespräche mit Studierenden. Merken Sie sich jetzt schon das Datum vor.
Weitere Informationen gibt es bei Staatsanzeiger-Akademie.
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Für den Inhalt ist nach § 55 Abs.2 RStV verantwortlich: Chefredakteurin Breda Nußbaum.
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