Für Abonnenten Alle Räte können Änderungen einfordern
STUTTGART. Gemeinderäte besitzen in der Regel ein Antragsrecht zur Geschäftsordnung (siehe Kasten) und zu Sachfragen, wenn sie einer Fraktion angehören oder wenn sich ein Sechstel des Gremiums hinter ihrem Anliegen versammelt. Dann muss der Antrag nach Paragraf 34 der Gemeindeordnung spätestens in der übernächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden. Das bedeutet gleichzeitig nicht, dass dann schon darüber […]