Erstattung coronabedingter Kosten

Der öffentliche Bauherr Bund beteiligt sich an Zusatzkosten, die Auftragnehmern im Bundeshochbau als Folge der Corona-Pandemie entstehen. Es geht dabei um Gesundheitsschutz- und Hygienemaßnahmen, wie aus einem jetzt in Kraft getretenen Erlass des Bundesinnenministeriums hervorgeht. Der Bund will so für einen möglichst ungestörten Fortgang der Baumaßnahmen sorgen.  Neues Formblatt  Mit dem Formblatt „COVID-19 bedingte Mehrkosten“ […]

Der öffentliche Bauherr Bund beteiligt sich an Zusatzkosten, die Auftragnehmern im Bundeshochbau als Folge der Corona-Pandemie entstehen. Es geht dabei um Gesundheitsschutz- und Hygienemaßnahmen, wie aus einem jetzt in Kraft getretenen Erlass des Bundesinnenministeriums hervorgeht. Der Bund will so für einen möglichst ungestörten Fortgang der Baumaßnahmen sorgen. 

Neues Formblatt 

Mit dem Formblatt „COVID-19 bedingte Mehrkosten“ können Auftragnehmer entsprechende Kosten geltend machen. Darunter fallen etwa die Anpassung von Sozialbereichen oder getrennte Anfahrten zur Baustelle sowie die Erstattung von Stillstandkosten. Die zusätzlichen Ausgaben sollten bei künftigen Vergaben nicht über die Baustellengemeinkosten veranschlagt werden, um sie nicht dem Wettbewerb zu unterstellen. Stattdessen müssen die Unternehmen das Formblatt nutzen. Der Erlass regelt auch, wie bei gerade laufenden Vergabeverfahren vorgegangen werden soll. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen ist eine Kostenerstattung ebenfalls vorgesehen.

Quellen

  • Erlass auf der Internetseite der Bundesingenieurkammer
  • Neues „Covid 19“-Formblatt auf der Internetseite des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima