LTMG in Baden-Württemberg wird nicht novelliert

Am Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Baden-Württemberg besteht kein Änderungsbedarf: Das teilte das Wirtschaftsministerium des Landes mit. Es hatte einen Beteiligungsprozess zu den Ergebnissen der Evaluation des Gesetzes in Auftrag gegeben.  Laut Mitteilung zeigte sich, dass auch die Wirtschaft das Gesetz in der jetzigen Form unterstützt. Es war am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. […]

Am Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Baden-Württemberg besteht kein Änderungsbedarf: Das teilte das Wirtschaftsministerium des Landes mit. Es hatte einen Beteiligungsprozess zu den Ergebnissen der Evaluation des Gesetzes in Auftrag gegeben. 

Laut Mitteilung zeigte sich, dass auch die Wirtschaft das Gesetz in der jetzigen Form unterstützt. Es war am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Seither sind Unternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten bei der Ausführung von Aufträgen der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg ein Mindestentgelt beziehungsweise Tariflohn zu zahlen. 

Gegen Wettbewerbsverzerrungen 

Für Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut erfüllt das Gesetz seine Ziele: Es verhindere Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen, erhalte Arbeitsplätze und garantiere ein angemessenes Einkommensniveau. Offenbar war das Thema „Kontrollen“ ein Diskussionspunkt im Evaluationsprozess, denn die Ministerin erklärte: „Soweit sich aus dem Gutachten ein punktueller Anpassungsbedarf hinsichtlich der Kontrolldichte im Bereich des straßengebundenen Personenverkehrs ergibt, ist dies eine Frage des Vollzugs.“ Das Gesetz biete ausreichende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.

 

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