Wettbewerbsregister verspätet sich

Das Wettbewerbsregister verzögert sich bis in das erste Quartal 2021. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ursprünglich sollte es bis zum Jahresende in Betrieb gehen. Bei dem Register handelt es sich um eine „schwarze Liste“ von Unternehmen, bei denen es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen ist.  Die Daten dienen öffentlichen […]

Das Wettbewerbsregister verzögert sich bis in das erste Quartal 2021. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ursprünglich sollte es bis zum Jahresende in Betrieb gehen. Bei dem Register handelt es sich um eine „schwarze Liste“ von Unternehmen, bei denen es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen ist. 

Die Daten dienen öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern als Information über begangene Delikte wie etwa Bestechung, Steuerhinterziehung oder Mindestlohnverstöße. Sie können dann prüfen, ob ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Die Liste wird beim Bundeskartellamt geführt. 

Rechtsverordnung ist auf dem Weg 

Die für den Betrieb des Registers erforderliche Rechtsverordnung (WRegVO) wurde jetzt in die Verbände-Anhörung gegeben. Darin werden zukünftig zum Beispiel Einzelheiten der elektronischen Kommunikation zwischen der Registerbehörde und den Nutzern – mitteilungspflichtige Behörden, Auftraggeber und Unternehmen – geregelt. Derzeit gibt es in einigen Bundesländern ähnliche Datenbanken, die aber wegen des hohen Aufwandes nicht in das Bundesregister integriert werden sollen. Mit dem Inkrafttreten der Abfragepflicht für Auftraggeber – noch sind die Melde- und Abfragevorgänge laut Kartellamt nicht möglich – sind die Regelungen zur Abfrage in den Länderregistern nicht mehr anzuwenden – so sieht es das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG, §12) vor. 

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