Mehr Nachprüfungsanträge bundesweit

Die Anzahl der Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammern des Bundes und der Länder ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2019 deutlich gestiegen. Das geht aus der aktualisierten Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Im vergangenen Jahr gingen bei den Kammern 988 Nachprüfungsanträge ein, 2019 waren es nur 799. 117 offene Anträge aus den Vorjahren lagen 2020 noch […]

Die Anzahl der Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammern des Bundes und der Länder ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2019 deutlich gestiegen. Das geht aus der aktualisierten Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Im vergangenen Jahr gingen bei den Kammern 988 Nachprüfungsanträge ein, 2019 waren es nur 799.

117 offene Anträge aus den Vorjahren lagen 2020 noch bei den Vergabekammern zur Entscheidungsfindung vor. Von den 1.105 zu fällenden Urteilen im Jahr 2020 arbeiteten die Kontrollbehörden 896 Verfahren ab.

64 neue Anträge in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hatte die Vergabekammer für 2020 noch 7 offene Anträge vorliegen, 64 neue gingen ein (2019: 76). Von den 67 entschiedenen Verfahren endeten 16 zugunsten der öffentlichen Auftraggeber. 9 gingen zugunsten der Auftragnehmer aus. Ferner wurden Anträge zurückgenommen oder erledigten sich auf andere Art und Weise. 15 Verfahren zogen eine Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) nach sich.

Auf dieser Ebene kamen zu den deutschlandweit 60 offenen Verfahren 162 neue. 121 konnten die Gerichte 2020 abarbeiten.

Das OLG Karlsruhe erledigte von insgesamt 18 vorliegenden Beschwerden 12. Die Entscheidungen gingen dabei unterschiedlich aus: Zwei Anträge waren erfolgreich, vier wies das Gericht zurück. In zwei weiteren Fällen gab es einen Vergleich. Vier Beschwerden wurden wieder zurückgenommen.

Quellen

Quelle/Autor: Staatsanzeiger