Nachprüfungsverfahren – Statistik aktualisiert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Statistik zu Nachprüfungsverfahren bei EU-weiten öffentlichen Aufträgen aktualisiert. Im Jahr 2019 wurden 799 Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammern des Landes gestellt. Das waren etwas mehr als im Jahr zuvor mit 745 Anträgen, aber weniger als 2017 (824) und 2016 (880).  Bei den Vergabekammern des Bundes im Bundeskartellamt gingen 105 Anträge auf Nachprüfung […]

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Statistik zu Nachprüfungsverfahren bei EU-weiten öffentlichen Aufträgen aktualisiert. Im Jahr 2019 wurden 799 Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammern des Landes gestellt. Das waren etwas mehr als im Jahr zuvor mit 745 Anträgen, aber weniger als 2017 (824) und 2016 (880). 

Bei den Vergabekammern des Bundes im Bundeskartellamt gingen 105 Anträge auf Nachprüfung ein, dort waren auch noch 9 aus dem Vorjahr offen.102 Fälle wurden 2019 entschieden:16 zugunsten des Auftragnehmers, 24 zugunsten des Auftraggebers. Die weiteren Anträge wurden zurückgenommen oder erledigten sich auf sonstige Weise. 

76 Nachprüfungen im Südwesten 
Im Ländervergleich hatte Sachsen-Anhalt mit 78 die meisten Nachprüfungsverfahren – vor Baden-Württemberg mit 76. Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, wo noch acht Fälle aus 2018 offen waren, konnte 74 Verfahren abschließen: zehn davon gingen positiv für den Auftragnehmer aus, zwanzig für die öffentliche Hand.

Quellen