Für den Eingang der Teilnahmeanträge für ein Vergabeverfahren gelten verschiedene Mindestfristen. Oberhalb der Schwellenwerte gelten nach der Vergabe- und Vertragsordnung eine Mindestfrist von 30 Tagen. Bei besonderer Dringlichkeit oder elektronischer Vergabe ist die Kürzung auf 10 Kalendertage erlaubt. Im Offenen Verfahren, im Nicht-offenen Verfahren, im Wettbewerblichen Dialog und im Verhandlungsverfahren gilt dies gleichermaßen. Unterhalb der Schwellenwerte muss die Frist „angemessen“ sein.
vgl. Angebotsfrist
vgl. Teilnahmeantrag
vgl. Teilnahmewettbewerb
14. Januar 2020 | 9.30 bis 13.30
Stuttgart, Erfolgreiche Teilnahme an der eVergabe
16. Januar 2020 | 9.00 bis 16.00
Stuttgart, Schulung Vergabemanager (Schwerpunkt Liefer- und Dienstleistungen)
21. Januar 2020 | 9.00 bis 17.30
Stuttgart, Bieten Sie mit! Basiswissen öffentliche Ausschreibungen
23. Januar 2020 | 9.00 bis 16.00
Stuttgart, Schulung Vergabemanager
Einen Überblick finden Sie hier.
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