Angebote mit einem ungewöhnlich niedrigen Preis werden als Unterangebote bezeichnet. Angebote, bei denen der Preis deutlich unter dem des nächsthöheren Angebots liegt und/oder deutlich unter den Kosten, die der Auftraggeber erwartet hat bzw. Preis und Leistung im Missverhältnis zueinander stehen, sollen ermittelt und ausgeschlossen werden.
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