Die Vergabekammer überprüft in erster Instanz die Einhaltung des Vergaberechts bei europaweiten Auftragsvergaben. Die Vergabekammer wird ausschließlich auf Grundlage eines Nachprüfungsantrags tätig. Vergabekammern sind Verwaltungsbehörden, die nach § 157 Abs. 1 GWB allerdings über ein besonderes Maß an Eigenständigkeit in ihrem Handeln verfügen.