Debatten im Landtag vom 29. und 30. Januar 2014 Neues Nachbarschaftsgesetz erleichtert Klimaschutzmaßnahmen
Stuttgart. Zur nachträglichen energetischen Sanierung von Altbauten dürfen Grundstücksgrenzen in Baden-Württemberg künftig um bis zu 25 Zentimeter überbaut werden. Diese Änderung des Nachbarrechtsgesetzes hat der Landtag mit den Stimmen aller Fraktion beschlossen. Zudem wurde die nachträgliche nachbarliche Einspruchsfrist gegen die Pflanzung höher wachsender Bäume von fünf auf zehn Jahre erhöht. „Ein Gesetz, auf das die […]