Gutachter bestätigt dem Land: Corona-Kredite waren rechtlich weitgehend okay
Der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube, der schon die Union bei ihrer Klage gegen das Haushaltsgebaren des Bundes beriet, sieht beim Land nur geringe Probleme. Nur in punkto Jährlichkeit - also dem Prinzip, das Mittel nur in jenem Jahr ausgegeben werden können, für das sie genehmigt wurden - habe es einen Verstoß gegen geltendes Recht gegeben, wenn man das strenge Urteil aus Karlsruhe zum Maßstab nimmt. Ansonsten ist alles okay.