Die Beschränkte Ausschreibung ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei der nur eine begrenzte Zahl an Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. In der ersten Stufe erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb, in welchem der Auftraggeber geeignete Bieter ermittelt. Sollte der Auftraggeber bereits geeignete Unternehmen kennen, können diese auch direkt, ohne vorhergegangenen öffentlichen Teilnahmewettbewerb, zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In der zweiten Stufe fordert er diese zur Abgabe eines Angebots auf. Diese Aufforderung ist bei Bauvorhaben an mindestens 3 Unternehmen zu richten.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte entspricht dieses Verfahren dem Nicht-offene Verfahren. Hier ist der öffentliche Teilnahmewettbewerb zwingend. Bei Bauvorhaben müssen mindestens 5 Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Eine Beschränkte Ausschreibung soll jedoch nur dann erfolgen, wenn eine Öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig ist. D.h. die Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat, nur mit unverhältnismäßig hohem Maß möglich wäre oder die Leistung nur von einem Spezialisten ausgeführt werden kann.
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