Bei Vergabeverfahren müssen die EU-Richtlinien angewendet werden, bei denen das Auftragsvolumen die von der EU festgelegten Schwellenwerten überschreiten. Diese Grenzen sind im Einzelnen:
Alle zwei Jahre werden diese Schwellenwerte von der EU angepasst, zuletzt 2015.
vgl. europäische Schwellenwerte
vgl. nationale Schwellenwerte
14. Januar 2020 | 9.30 bis 13.30
Stuttgart, Erfolgreiche Teilnahme an der eVergabe
16. Januar 2020 | 9.00 bis 16.00
Stuttgart, Schulung Vergabemanager (Schwerpunkt Liefer- und Dienstleistungen)
21. Januar 2020 | 9.00 bis 17.30
Stuttgart, Bieten Sie mit! Basiswissen öffentliche Ausschreibungen
23. Januar 2020 | 9.00 bis 16.00
Stuttgart, Schulung Vergabemanager
Einen Überblick finden Sie hier.
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