Die VOL regelt die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen. Zu diesen Leistungen zählen Liefer- und Dienstleistungen. Lieferleistungen sind alle entgeltlichen Pacht-, Miet-, Kauf-, oder Leasingverträge.
Durch das neue Vergaberecht existiert die VOL nur noch unterhalb der Schwellenwert und ist hier in zwei Teile VOL/A und VOL/B gegliedert: Ablauf des Vergabeverfahrens (Teil A) und die Richtlinien für die allgemeinen Vertragsbedingungen (Teil B).
Seit dem 18. April 2016 ist eine Vergabe dieser Leistungen oberhalb der Schwellenwerte, vormals 2.Abschnitt der VOL/A, in der Vergabeverordnung VgV geregelt.
vgl. VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
vgl. VOF - Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
vgl. Vergabeverordnung VgV
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