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Polizeibericht

Verbotenes Blaulicht: Polizei stoppt Autofahrer in Heidenheim

Blaulicht ist gut sichtbar - und auch darum im Verkehr Polizisten und Rettungskräften vorbehalten. Ein Autofahrer in Heidenheim scherte sich nicht darum. Doch nicht nur deshalb bekommt er nun Schwierigkeiten.

Blaulicht steht der Polizei zu, nicht aber Fahrern von privaten PkW.

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Offenbar träumen nicht nur Kinder davon, einmal Polizist zu sein. In Heidenheim an der Brenz ist am Sonntag echten Polizisten ein junger Mann aufgefallen, der an der Windschutzscheibe seines Autos ein Blaulicht befestigt hatte. Und da es beim Überqueren einer Kreuzung eingeschaltet war, kontrollierten die Beamten Wagen und Fahrer.

Der 24-Jährige hat noch andere Delikte begangen

Dabei stellten sie fest, dass der Mann auch eine verbotene Blitzer-App benutzte.

Doch damit nicht genug: Der 24-Jährige, stand – Delikt Nummer drei – nach Eindruck der Polizisten unter Drogeneinfluss. Daher forderten sie ihm eine Blutprobe ab. Unabhängig von deren Ausgang: Das unbefugte Verwenden von Blaulicht ist eine Ordnungswidrigkeit und eventuell gar eine Straftat.

Mann brettert in Bremen mit Blaulicht über die Autobahn

So wie wenige Tage zuvor bei einem 34-jährigen Fahrer in Bremen, „der mit eingeschaltetem Blaulicht rücksichtslos und mit beachtlicher Geschwindigkeit über die Autobahn raste“, wie es im Polizeibericht empört heißt. Da dort andere dem vermeintlichen Einsatzwagen Platz machten, erwarten ihn „Strafanzeigen wegen Amtsanmaßung und Nötigung im Straßenverkehr.“

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