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Planer dürfen auf deutlich höhere Honorare hoffen

Die Honorartafeln wurden seit der HOAI-Novellierung im Jahr 2013 nicht mehr angepasst.
IMAGO/Zoonar.com/CHIN LEONG TEOH)Düsseldorf . Ende März hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Gutachten zur Honorarberechnung in der HOAI vorgelegt. Diese HOAI 202X wurde von einem interdisziplinären Team unter Federführung von Christian Stoy, Professor an der Universität Stuttgart und dem Wiener Ingenieur- und Architekturbüro Hans Lechner erstellt. Im Zentrum steht die Anpassung der Honorartafeln sowie die Einführung neuer Regelungen für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sowie der digitalen Planung mit BIM.
Für kleinere Projekte werden die Honorare spürbar steigen
Die Honorartafeln wurden seit der HOAI-Novellierung im Jahr 2013 nicht mehr angepasst und sollen nun deutlich angehoben werden. So wird der unterste Tafelwert für die Objektplanung Gebäude beispielsweise von 25.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht, während der oberste Tafelwert von 25 Millionen auf 50 Millionen Euro steigt.
Für kleinere Projekte wird die Honorartafel eine spürbare Steigerung erfahren, wobei die Werte im mittleren und hohen Bereich um bis zu 33 Prozent steigen, in den unteren Bereichen sogar um 91 Prozent. Diese Anpassungen sollen den veränderten Baukosten und den gestiegenen Anforderungen an Planungs- und Bauleistungen Rechnung tragen.
Die Regelungen zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz wurden ebenfalls überarbeitet. So soll der Wert etwa von Bestandselementen wie tragenden Wänden, Decken, Fassaden oder Bauteilen, die erhalten bleiben sollen, nun in den anrechenbaren Kosten berücksichtigt und in Textform vereinbart werden. Sollte keine schriftliche Vereinbarung vorliegen, wird der Wert basierend auf der Menge, dem Kostenkennwert und einem Abminderungsfaktor ermittelt. Dadurch lassen sich die Kosten bei Sanierungsprojekten klarer und transparenter berechnen.
Mit der Novellierung soll der Städtebauliche Entwurf als ein neues Leistungsbild eingeführt werden, das ebenfalls in die Honorartafeln aufgenommen wird. Damit erhalten Stadtplaner und Architekten eine zusätzliche Grundlage zur Honorarberechnung, die speziell auf ihre Tätigkeiten in diesem Bereich zugeschnitten ist. Das Honorargutachten schlägt vor, den Begriff „Grundleistungen“ durch „Standardleistungen“ zu ersetzen, da die Grundleistungen nun abschließend in den Leistungsbildern beschrieben sind. Auch die Integration von Building Information Modeling (BIM) in den Planungsprozess wird thematisiert. Allerdings empfiehlt das Gutachten, dass die Anforderungen im Rahmen von BIM nicht direkt in die Honorartafeln eingerechnet werden, sondern vielmehr zwischen den Vertragsparteien projektspezifisch vereinbart werden sollten.
Neu ist auch, dass künftig Nachhaltigkeitsanforderungen in die HOAI integriert werden sollen. So wird vorgeschlagen, dass die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich Nachhaltigkeit zu den Grundleistungen gehört. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der EU-Gebäuderichtlinie und des Klimaanpassungsgesetzes. Dennoch werden etwaige Leistungsanpassungen aufgrund dieser Vorgaben nicht in den Honorartafeln berücksichtigt, sondern müssen individuell vereinbart werden.
Die Prozentsätze, die den einzelnen Leistungsphasen zugeordnet sind, erfahren ebenfalls eine Anpassung. Insbesondere in der Objektplanung Gebäude wird die Mindestgliederungstiefe der Kostenermittlungen erhöht, was zu einem zusätzlichen Aufwand führt. Dies wird insbesondere in der Leistungsphase 3 berücksichtigt, die eine Erhöhung um 2,75 Prozent erfahren soll. Zu den weiteren Änderungen gehören die Rückführung der örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke in die Grundleistungen sowie eine dynamische Anpassung der Honorare bei der Flächenplanung basierend auf den Indizes des Statistischen Bundesamts.
„Ein erheblicher Schritt in die richtige Richtung“
Die geplante Novellierung der HOAI auf Basis des Gutachtens wird weitreichende Auswirkungen auf die Honorarberechnung für Architekten und Ingenieure haben. Insbesondere die Anpassung der Honorartafeln, die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz und die Einführung neuer Regelungen im Bereich Nachhaltigkeit sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sollte dies in der Praxis umgesetzt werden, dürfen sich die Planer auf eine deutliche Verbesserung ihrer Honorare freuen.