Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeine Beschreibung

Die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG betreibt die Webseite www.staatsanzeiger.de, für die diese Erklärung gilt.  Die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG ist bestrebt, die Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Beschreibung unserer Leistungen

Auf unserer Website können Sie Abonnements für die Print- und Digitalausgabe des Staatsanzeigers abschließen.

In unseren AGB unter dem Link https://www.staatsanzeiger.de/agb/ finden Sie Hinweise zu den Rahmenbedingungen, unter denen wir unsere Produkte anbieten und die für Sie gelten, wenn Sie unsere Dienstleistungen kaufen möchten (Art. 246 EGBG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG

Die Webseite ist mit den Anforderungen Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), sowie den Richtlinien WCAG 2.1. – Richtlinien mit Konformitätsstufe A und AA. Die grundsätzlichen Vorgaben, besagen, dass die Inhalte wahrnehmbar sein müssen, Funktionen bedienbar sein müssen, Informationen  müssen verständlich sein und robust gestaltet sein, damit Sie von einer Vielzahl von Assistenzsystemen genutzt werden können.

Zur Nutzung unseres Angebots

Wir haben unsere Angebote so erstellt, dass diese über verschiedene sensorische Informationskanäle wahrnehmbar sind. Sie können unsere Inhalte mit einem entsprechenden Browser (z.B. Edge von Microsoft) oder Browser-Erweiterungen (z.B. in Chrome und Firefox) auch vorlesen lassen.

Die Informationen, die zum Vertragsschluss führen, sollen für den Nutzer einerseits gut auffindbar und andererseits verständlich gestaltet sein. Uns ist es wichtig, dass der Weg zum Vertragsschluss nicht in umfangreichen oder unwichtigen Inhalten untergeht. Der Bestellprozess ist klar und strukturiert aufgebaut, so dass die wesentlichen Schritte zum Erwerb und unserer Leistungen verständlich sind. Insbesondere erfüllen die zum Erwerb unserer Produkte erforderlichen Informationen wie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise auch die oben genannten Anforderungen.

Einige unserer Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit:

Verbesserung des semantischen HTML für Screenreader-Kompatibilität

Alternative Texte für Bilder und Nutzung von aria-Attributen für bessere Zugänglichkeit

Kontraste und Schriftgrößen angepasst, um den Anforderungen nach WCAG AA besser zu entsprechen

Links wurden durch verschiedene Formen der optischen Hervorhebung erkennbar gemacht

Tastatur-Navigation auf allen Seiten

Inhalte werden über Text und Audio zugänglich gemacht

Barrierefreiheit in Formularen

Sie finden noch Barrieren – bitte melden Sie uns diese

Ihnen sind bei der Nutzung unserer Seite potentielle Barrieren aufgefallen? Dann bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Gerne können Sie das über verschiedene Kommunikationskanäle machen:

E-Mail: info@staatsanzeiger.de – bitte schreiben Sie in den Betreff „Barrieren auf der Staatsanzeiger-Webseite“

Telefon:  07 11.6 66 01-0

Postanschrift:  Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart  – bitte schreiben Sie in den Betreff: „Barrieren auf der Staatsanzeiger-Webseite“

Marktüberwachungsbehörde und Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde nach §§ 20 BFSG wenden.

Postanschrift:

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 4530

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen