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Berufe im öffentlichen Dienst

Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für Chanchengleichheit in Kommunen ein

Chancengleichheit als Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigen – daran arbeiten kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Ziel ist, Geschlechtergerechtigkeit in Verwaltung und Stadtgesellschaft zu verwirklichen. Kooperieren und Vernetzen spielen dabei eine wesentliche Rolle, dies zeigt das Beispiel Esslingen.

Die Farbe Pink sollte zeitweise am Rathaus Esslingen auf die Benachteiligung von Mädchen aufmerksam machen - hier wird die Arbeit eines Gleichstellungsbeauftragen sichtbar.

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ESSLINGEN. Am Weltfrauentag, am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen oder am von den Vereinten Nationen ausgerufenen Welt-Mädchentag am 11. Oktober wird die Arbeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten für die Öffentlichkeit augenfällig. Da erstrahlte im 2019 das Esslinger Rathaus in Pink, wie bekannte Gebäude in London, Paris oder New York. Die weltweite „Pinkifizierung“ rückt die Benachteiligung von Mädchen in den Fokus.

„Ich kann Dinge nicht immer beeinflussen, aber darauf aufmerksam machen“, sagt Barbara Straub, die diese Stelle bei der Stadt Esslingen innehat. Deshalb unterstützt sie Boys’- oder Girls’-Days, damit es gelingt, Geschlechterstereotype aufzulösen.

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Einsatz der Beauftragten ist auf zwei Ebenen gefordert

Und sie organisiert Treffen zum beruflichen Wiedereinstieg, zum Thema Beruf und Frauen sowie gemeinsam mit dem Frauenrat Esslingen die Esslinger Frauenwochen. Damit macht Straub lebendig, was als Aufgabe für die Gleichstellungsbeauftragten im 2016 in Kraft getretenen Chancengleichheitsgesetz recht trocken formuliert ist: „Die Ziele der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern behördenintern und im Rahmen der Aufgabenstellung außerhalb der Behörden sichern und fördern.“

Sich auf diesen beiden Ebenen – innerhalb der Verwaltung und in die Stadtgemeinschaft hinein – für das Thema Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen, ist Straub wichtig. „Es ist ein fließendes Arbeitsfeld, weil sich viele Fragen des gesellschaftlichen Lebens ändern und entwickeln.“ Man könne – mit Partnern – sehr gut inhaltliche Schwerpunkte setzen. „An alle Themen kann man Geschlechterfragen andocken“, sagt sie.

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Für ihre Arbeit sind drei Instrumente wesentlich: Engagement, Kooperation und Vernetzung. Straub arbeitet mit vielen Ämtern, sozialen Trägern und Vereinen zusammen. Etwa wenn es um die Integration von Geflüchteten geht. „Wie lassen sich geflüchtete Frauen erreichen? Das Thema wird auch vom Amt für Soziales und Integration bearbeitet, da kann man schauen, wo gibt es gemeinsame Ansätze, wo kann man Kräfte bündeln?“

Das Thema Häusliche Gewalt wird in Esslingen von einem weitgespannten Netzwerk von Anlaufstellen und Hilfe-Vereinen begleitet. Unter der Leitung des Referats für Chancengleichheit und der Frauenberatungsstelle arbeiten diese im Runden Tisch „Häusliche Gewalt“ mit Polizei, Ordnungsamt, Weissem Ring und vielen anderen konstruktiv zusammen.

Mit der Partnerstadt Molodetschno in Weißrussland unterhält Esslingen ein Wissenstransferprojekt zum Thema Umgang mit häuslicher Gewalt. Angestoßen vom Referat für Chancengleichheit und dem Amt für Städtepartnerschaften, wird es vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert. „Der Blick über den Tellerrand ist wichtig“, so Straub.

Es gibt keinen Ausbildungs- oder Studiengang

Chancengleichheit in der Verwaltung lasse sich ebenfalls durch Zusammenarbeit erreichen: Angeboten werden unter anderem ein Netzwerk für Führungsfrauen über alle Ämter hinweg, Veranstaltungen für Wiedereinsteigerinnen gemeinsam mit der Personalabteilung und Beratung von Mitarbeitenden in Fragen der Chancengleichheit.

Einen Ausbildungs- oder Studiengang kommunale Gleichstellungsbeauftragte gibt es nicht. Aktuelle Stelleninhaberinnen bringen sehr unterschiedliche Qualifikationen mit. Sie kommen etwa aus dem sozialpädagogischen Bereich, aus der öffentlichen Verwaltung oder haben ein geisteswissenschaftliches Studium. Die Einstufung erfolgt, je nach Kommune, in der Gehaltsgruppe E 9 oder E 10 TVöD.

Den Arbeitsauftrag gibt das Gesetz vor, von der Umsetzung profitiert die gesamte Gesellschaft. „Wir müssen das Potenzial, das in dem Thema Geschlechtergerechtigkeit steckt, ausschöpfen“, sagt Straub.

Beate Mehlin

Korrektorat und freie Mitarbeiterin beim Staatsanzeiger

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