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Weihnachtsfeier in der Verwaltung

Das Fest soll den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern stärken

Alle Jahre wieder – betriebliche Weihnachtsfeiern sind eine gern geübte Praxis auch in der Verwaltung. Auch für Weihnachtsmuffel sind sie eine Option, denn das gesellige Beisammensein hat Effekte aufs Betriebsklima. Chefs und Mitarbeiter können neue Seiten aneinander entdecken - oder einfach zusammen fröhlich sein.

Die Weihnachtsfeier sollte eine Begegnungsmöglichkeit außerhalb der normalen Arbeit sein - und auch eine Art Dankeschön des Unternehmens.

IMAGO/Zoonar)

Stuttgart. Im Landratsamt des Enzkreises ist wie überall im Land der Reigen der Weihnachtsfeiern eröffnet. Denn die Behörde ist so groß, dass es „eine zentrale Weihnachtsfeier für alle mehr als tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gibt“, so Pressesprecher Jürgen Hörstmann. Stattdessen gebe es eine ganze Reihe von Weihnachtsfeiern von einzelnen Ämtern. „Die Bandbreite reicht von einem gemeinsamen Abendessen im Restaurant über gemeinsame Kochaktionen, nachmittäglichen Kaffeeklatsch im Amt bis hin zu gemeinsamen Unternehmungen“, erklärt Hörstmann.

Ähnlich sieht es in Freudenstadt aus. „Es gibt keine als solche titulierte Weihnachtsfeier, dafür dezentrale Jahresabschlusstreffen der Dezernate, Eigenbetriebe und Organisationseinheiten“, sagt Pressesprecher Volker Rath. „Rund 500 Leute gleichzeitig zu mobilisieren, ist nicht ganz einfach, gerade in einer besonders stressigen Zeit wie zum Jahresende.“

Wenig Alkohol und keine Flirts mit Vorgesetzten oder Untergebenen

„Die“ eine Weihnachtsfeier mit Chef und Kollegen gibt es nicht. Das wird auch klar, wenn man im Internet recherchiert, wo sich eine Unzahl von Tipps und Anregungen finden: von der Auswahl der Location über gemeinsame Spiele bis zu Ratschlägen, was man auf keinen Fall tun sollte – dem Alkohol zu sehr zusprechen, mit dem Vorgesetzten oder einem Untergebenen flirten oder sich anderweitig danebenbenehmen.

Denn: Auch wenn die Teilnahme an der Betriebsfeier freiwillig ist, kann sie doch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Bei gravierendem Fehlverhalten, das sich auf das Betriebsklima auswirkt, müsse „der Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, selbst wenn die Weihnachtsfeier außerhalb des Betriebs stattfand“, erklärt Christina Gehrig, Fachanwältin Arbeitsrecht von der Kanzlei Hasselbach Rechtsanwälte. Und es gibt weitere juristische Grundlagen.

Ein Recht auf eine Weihnachtsfeier gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Weihnachtsfeier zu veranstalten, sie ist eine Freiwilligkeitsleistung, wenn es nicht eine Dienstvereinbarung dazu gibt oder sie eine „betriebliche Übung“ darstellt. Aufseiten des Arbeitnehmers besteht keine Verpflichtung, an einer Weihnachtsfeier teilzunehmen – wenn sie außerhalb der Dienstzeit stattfindet. Und auch wenn die Feier während der Arbeitszeit stattfindet, muss der Arbeitnehmer nicht teilnehmen. Aber er hat dann nicht frei, sondern muss arbeiten.

Unfallversichert ist man während der Feier, zumindest, wenn die Weihnachtsfeier auch einem dienstlichen Interesse, etwa der Verbesserung des Betriebsklimas und der Stärkung des Verantwortungsgefühls dient, sogar, wenn die Feier außerhalb des Dienstorts und der Dienstzeit erfolgt. So urteilte 2005 das Verwaltungsgericht Göttingen (Urteil vom 1. Juni 2005, 3 A 190/03).

Doch meist geht es gar nicht darum, mit Weihnachtsfeiern irgendwelche betrieblichen Ziele zu verbinden. Zwar trügen sie, meint Hörstmann, „zum Teambuilding bei, im besten Fall zu einer spürbaren Verbesserung des Betriebsklimas.“ Hauptsächlich böten sie aber „die Möglichkeit, sich in einem anderen Rahmen zu begegnen, nicht nur Dienstliches zu besprechen und sich einfach besser kennenzulernen“.

Weihnachtsfeier ist keine Teambuildingmaßnahme

Auch in Meersburg zeigt man sich in dieser Hinsicht entspannt. Die Weihnachtsfeier stärke „den Zusammenhalt, sie ist aber nicht als Teambildungsmaßnahme angesetzt und ganz sicher nicht als Karrieremaßnahme“, erklärt Bürgermeister Robert Scherer. Der Personalrat der Stadt führe sie für die Mitarbeitenden durch.

„Als Möglichkeit, sich auch außerhalb der normalen Arbeit begegnen zu können, aber auch als geselliges Beieinander und als Dankeschön.“

Der Arbeitspsychologe Hannes Zacher von der Universität Leipzig hat erforscht, was zu einer gelungenen betrieblichen Weihnachtsfeier gehört: Die Feier sollte eine positive, auf menschliche Beziehungen ausgerichtete Unternehmenskultur widerspiegeln und an einem externen Ort in lockerer Atmosphäre stattfinden. Lustige Aktivitäten wie Spiele oder Karaoke gehören dazu. Gut sei eine Symbolik, die die Feier mit den Werten des Unternehmens verbinde.

Beate Mehlin

Korrektorat und freie Mitarbeiterin beim Staatsanzeiger

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