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Grünes Licht für digitale Läden

Vollautomatisierte Verkaufsstellen können an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden.
IMAGO/YAY Images)Stuttgart. Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten ist von allen Fraktionen des Landtags in zweiter Lesung verabschiedet worden. Damit ist, „eine Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten, flächenmäßig auf 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt sind und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden“ möglich. Ergänzt wurde der Gesetzestext noch um hybride Läden, die unter der Woche mit Personal arbeiten, aber an Sonn- und Feiertagen nur digital. Damit besteht Rechtssicherheit für diese Form moderner Versorgung, die nach Ansicht aller Fraktionen besonders im ländlichen Raum die Versorgung sichert.
Die Ministerin bekräftigte, dass vollautomatisierte Läden bisher nur geduldet wurden. Die Gesetzesänderung trage Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung, betonte sie. Von den Läden profitiert ihrer Ansicht nach der ländliche Raum besonders. Wegen der gesellschaftlichen Akzeptanz findet es Tobias Vogt (CDU) wichtig, dass an „besonders geschützten Feiertagen keine Öffnung möglich ist“. Das sind Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und der erste Weihnachtstag.