Debatten im Landtag vom 6. und 7. November 2013

Land will bei Reisekosten drei Millionen Euro sparen

Stuttgart. Baden-Württemberg will bei den Reisekosten im öffentlichen Dienst Millionen sparen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesreisekostengesetzes vor, die vom 1. Januar 2014 an aufgrund des geänderten steuerlichen Reisekostenrechts geltenden neuen Mehraufwendungen für Verpflegung nicht eins zu eins zu übernehmen. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes begründete Finanzstaatssekretär Ingo Rust (SPD) die […]

Stuttgart. Baden-Württemberg will bei den Reisekosten im öffentlichen Dienst Millionen sparen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesreisekostengesetzes vor, die vom 1. Januar 2014 an aufgrund des geänderten steuerlichen Reisekostenrechts geltenden neuen Mehraufwendungen für Verpflegung nicht eins zu eins zu übernehmen.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes begründete Finanzstaatssekretär Ingo Rust (SPD) die Haltung von Grün-Rot mit den „sehr hohen Mehrkosten“, die sonst den Landeshaushalt enorm belasten würden. Diese ließen sich nicht rechtfertigen, erklärte Rust, denn durch das Tagegeld „soll nur der Mehraufwand ausgeglichen werden“.
Nach den Berechnungen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums würde es das Land mit bis zu drei Millionen Euro jährlich belasten, wenn die öffentliche Hand künftig bei mindestens achtstündiger Abwesenheit zwölf statt sechs Euro zahlen müsste. Die Kosten für die Städte, Gemeinden und die Landkreise würden noch höher sein. Deshalb will das Land künftig bei einer Dienstreisedauer von mindestens acht Stunden sechs Euro und von mindestens 14 Stunden zwölf Euro bezahlen. Für jeden vollen Kalendertag einer Dienstreise bleibt es bei 24 Euro. Bisher gelten die steuerrechtlichen Sätze von sechs Euro (Abwesenheit von mindestens acht Stunden), zwölf Euro (mindestens 14 Stunden) und 24 Euro (voller Kalendertag).

CDU will Gesetzentwurf ablehnen

Die CDU kündigte an, den Gesetzentwurf abzulehnen. Joachim Kößler kritisierte, das Land verabschiede sich damit vom Steuerrecht im Reiserecht. Die Tagegelder seien keine Wohltaten, sondern der Ersatz für Mehraufwendungen bei Dienstreisen. Er warf Grün-Rot vor, die Mitarbeiter nicht wertzuschätzen. Das Gesetz bezeichnete Kößler als „sozial ungerecht“. Wenn das Land sparen wolle, müsse es dies mit einer konsequenten Personalsteuer und mit Hilfe von Lebensarbeitskonten regeln.
Aus Sicht der Grünen bringt der „unspektakuläre Gesetzentwurf“ jedoch keine Änderung – „vielmehr wird der Rechtszustand beibehalten“, sagte Andreas Schwarz. Schließlich solle lediglich der Mehraufwand abgedeckt werden, bekräftigte der Grüne die Ansicht von Staatssekretär Rust („heute kommt doch keiner mehr mit dem zuhause gekochten Essen in den Dienst, sondern geht in die Katine oder anderswo Mittag essen“). 

SPD: Übernahme würde Konsolidierung konterkarieren

Auch Klaus Maier (SPD) hält es für „sinnvoll“, das Tagegeld zu entkoppeln. „Sonst bekommen wir eine Schieflage“, erklärte er. Eine Übernahme der neuen Reisekosten würde „unsere Konsolidierung konterkarieren“. Er erinnerte gleichzeitig daran, dass das Land durchaus seine Mitarbeiter wertschätze, und zwar durch ein Kilometer-Geld von 35 Cent, das wenige andere Bundesländer erstatten würden.
Die geplante Novellierung des Reisekostenrechts passe ins Schema von Grün-Rot, Opfer vom öffentlichen Dienst zu verlangen, kritisierte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Das Land solle sich den Bund als Vorbild nehmen. Nicht umsonst hätten Beamtenbund, DGB und die Hauptpersonalräte den Entwurf abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf wird sich nun der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags weiter beschäftigen. 

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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6. und 7. November 2013