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Debatten im Landtag vom 27. Oktober 2021

SPD will beschleunigte Verfahren flächendeckend einführen

Dass die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag, beschleunigte Strafverfahren im Land flächendeckend einzuführen, offene Türen einrenne, bestätigte Justizministerin Marion Gentges (CDU) in der jüngsten Plenarsitzung. Sie räumte ebenso wie die übrigen Fraktionen ein, dass es angesichts der Vorteile einer schnellen Aburteilung nicht angehen könne, dass die Maßnahme in Baden-Württemberg bislang nur ein Schattendasein führe.

STUTTGART. Dass die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag, beschleunigte Strafverfahren im Land flächendeckend einzuführen, offene Türen einrenne, bestätigte Justizministerin Marion Gentges (CDU) in der jüngsten Plenarsitzung. Sie räumte ebenso wie die übrigen Fraktionen ein, dass es angesichts der Vorteile einer schnellen Aburteilung nicht angehen könne, dass die Maßnahme in Baden-Württemberg bislang nur ein Schattendasein führe.

Boris Weirauch (SPD) bemängelte, dass der Anteil an den Strafverfahren im Jahr 2017 nur bei 0,2 Prozent lag, von 14362 waren es 127, und 2019 sogar auf 0,1 Prozent gesunken sei. In Brandenburg lag der Anteil 2017 dagegen schon bei mehr als 14 Prozent.

„Zentraler Bestandteil der Kriminalprävention“

Beschleunigte Verfahren sind nach Einschätzung Weirauchs nicht nur Ausdruck eines starken Rechtsstaats, sondern ein „zentraler Bestandteil im Bereich der Kriminalprävention gerade im Bereich der Alltagskriminalität“. Wenn die Strafe auf dem Fuß folge, werde das Urteil in stärkerem Maße akzeptiert, außerdem sei die Rückfallquote geringer, so Weirauch.

Er würdigte, dass die grün-schwarze Koalition schon 2020 mit Freiburg, Mannheim und Stuttgart drei Modellregionen eingerichtet habe. Die flächendeckende Umsetzung funktioniere jedoch nicht ohne personelle Stärkung von Polizei und Justiz, bekräftigte Weirauch.

Thomas Hentschel (Grüne) bestätigte, dass sich die Landesregierung schon in der vergangenen Legislaturperiode die Einführung beschleunigter Verfahren auf die Fahnen geschrieben habe. Auch nach seiner Ansicht führen diese Verfahren zu einer „deutlichen Abschreckung“. Er bekräftige, dass diese Verfahren nach den ersten kleinen erfolgen deutlich ausgeweitet werden sollen. Arnulf Freiherr von Eyb (CDU) schloss sich den Ausführungen Hentschels an. Er sieht auch eine Entlastung der Folgeverfahren, wenn die Menschen bei schnellen Urteilen stärker bereit seien, diese zu akzeptieren.

FDP erinnert an Personalmangel in der Justiz

Für Nico Weinmann (FDP) Ansicht hat es sich bewährt, wenn die Strafe auf dem Fuß folge. „Dann zeigt sich unsere Demokratie wehrhaft“. Kritisch sieht er, dass der Personalmangel bei diesen wegen der erforderlichen koordinierten Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz zum Flaschenhals werden könne.  Anton Baron (AfD) betonte, dass seine Fraktion für schnelle gerichtliche Entscheidungen plädiert. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass diese immer noch stiefmütterlich behandelt würden und Baden-Württemberg zu den Schlusslichtern gehöre. Von 135 beschleunigten Verfahren 2016 sei bis 2020 mit 230 Verfahren nicht einmal eine Verdoppelung gelungen. Er bezweifelte jedoch, dass neue Stellen geschaffen werden müssten. Einen höheren Aufwand sieht Baron nicht.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) betonte, dass ihr die beschleunigten Verfahren „sehr am Herzen liegen“. Der Täter bekomme unmissverständlich sein strafbares Handeln vor Augen geführt. Zeugen könnten sich besser erinnern. In mehr als der Hälfte der Fälle, an einem Standort sogar bei 75 Prozent der Verfahren, konnte noch am Tattag verhandelt und verurteilt werden.  Als Nachteil nannte sie den höheren Personalaufwand. Nachdem für die drei Modellregionen sechs neue Stellen geschaffen wurden, je drei bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, sind im Haushalt 2022 acht neue Stellen für vier weitere Regionen vorgesehen. In dieser Weise soll es  weitergehen und beschleunigte Verfahren mittelfristig flächendeckend umgesetzt werden, kündigte Gentges an.                 

Quelle/Autor: Rainer Lang

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27. Oktober 2021