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Widerspruchsverfahren bei Entschädigungen nach Infektionsschutz wird ausgesetzt
Stuttgart. Einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Verwaltungsverfahren sieht die Landesregierung in der vorübergehenden Abschaffung – bis 2025 – des Widerspruchsverfahrens bei Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Als Grund dafür sieht Ute Leidig (Grüne), Staatssekretärin im Sozialministerium, die Fülle der zu bearbeitenden Verfahren. Es geht dabei um Entschädigungen für Menschen, die während der Coronapandemie aufgrund von Absonderungen oder Schulschließungen von einem Entgeltausfall betroffen waren. Erst 180.000 von insgesamt 430.000 Anträgen wurden bisher abgearbeitet.
Während die AfD grundsätzlich dagegen ist, weil sie Nachteile für die Betroffenen fürchtet, hat die SPD in der ersten Lesung kritische Nachfragen zu einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs angekündigt. So wollen die Sozialdemokraten zum Beispiel wissen, welche Konsequenzen diese Regelung für die Verwaltungsgerichte hat. Der Gesetzentwurf wurde dagegen von den Grünen, der CDU und der FDP als Verbesserung bürokratischer Abläufe uneingeschränkt begrüßt.
Außerdem betrifft der Gesetzentwurf nach den Worten von Leidig eine gesetzestechnisch notwendige Änderung zur Gewährung der Fallpauschalen an die Schuldnerberatungsstellen. Regelungen des Ministeriums werden wegen des Datenschutzes durch eine Verordnung ersetzt.