Andreas Renner greift die Landespolizeipräsidentin scharf an

Innenminister Thomas Strobl und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz müssen noch vor Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Polizeiaffäre aussagen.
dpa/Marijan Murat)Stuttgart. Das zumindest hat Andreas Renner, früher Inspekteur der Polizei (IdP) in Baden-Württemberg, geschafft: Mit seinem kurzen Auftritt am Montagvormittag vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags übertraf er die Erwartungen vieler Beobachter. Denn die Ankündigung, gegenwärtig zwar zu schweigen, verband er mit der kaum verhüllten Drohung, künftig auszupacken.
Nur fünf Minuten währte die Aussage des inzwischen 51-Jährigen vor dem parlamentarischen Gremium mit der Kurzbezeichnung „UsA IdP & Beförderungspraxis“. Zuvor hatten Mutmaßungen die Runde gemacht, Renner werde sich nicht nur vollumfänglich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, sondern überhaupt gar nichts sagen. Tatsächlich aber packte er, begleitet von einem seiner Anwälte, eine scharfe Kritik und eine finstere Andeutung in einem vorgelesenen Statement. Das Handeln von Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz in der „Stunde Null“, also beim Bekanntwerden des Vorwurfs der sexuellen Nötigung gegen ihn, „ohne Beiziehung jedes kriminalistischen Sachverstands“ sei für ihn noch immer ein Rätsel.
Disziplinarverfahren und Verfahren wegen Bestechlichkeit laufen noch
Weil sich Renner auf Fragen überhaupt nicht einlassen wollte, blieben Details des Vorwurfs unaufgeklärt. Stattdessen ein Wink mit dem Zaunpfahl: Nach Abschluss der noch gegen ihn angestrengten Verfahren werde er für Antworten zur Verfügung stehen. Ihm sei bewusst, dass sich der Untersuchungsausschuss auf der Zielgeraden befinde. Zugleich aber sei er sicher, dass die Abgeordneten eine Lösung finden würden, ihn später zu hören. Noch laufen das Disziplinarverfahren und vor Gericht ein Verfahren wegen Bestechlichkeit. Deren Ende ist nicht absehbar, wohl aber das Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2026 und damit auch der Arbeit des Ausschusses.
Gegenüber den Medien äußerten die Obleute von Grünen, CDU, SPD und FDP nach Renners raschem Abgang übereinstimmend die Ansicht, dass er sehr wohl hätte aussagen können, wenn er gewollt hätte. Offenkundig versucht der Zeuge aber, die Verantwortung dafür dem Innenministerium und der ihm von dort erteilten Beschränkung seiner Aussagegenehmigung zuzuschieben. Renner habe das Recht, nichts zu sagen, erklärte Grünen-Obmann Oliver Hildenbrand, „es ist aber mein gutes Recht, mir mein Teil zu denken“. Zum Beispiel zur Aussagegenehmigung: „Da ist ein Unterschied zwischen wollen und dürfen – Renner wollte nicht, hätte aber gedurft“, etwa zur Beförderungs- und Beurteilungspraxis. „Er ist gekommen, um wieder zu gehen“, mokierte sich Hildenbrand.
Landgericht spricht Renner 2023 frei
Erkennbar wurde auch, wie der frühere IdP, der bei einer Gehaltskürzung vorläufig des Dienstes enthoben ist, den Auftritt genoss. Unter anderem verbot er den anwesenden Fotografen und Kameraleuten, auch das steht ihm zu, Aufnahmen während seines Statements unverpixelt zu verbreiten. Davor war er in den Plenarsaal geschlendert, um die Sitzhöhe des ihm zugedachten Stuhls auszuprobieren, plauderte mit Anwesenden und Medienleuten, um ihnen die Nutzung der dabei entstandenen Bilder ebenfalls zu untersagen.
Im Juli 2023 hatte das Landgericht Stuttgart Renner freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verwarf. Bisher sind Einlassungen des Spitzenbeamten sofort nach Bekanntwerden des Vorwurfs der sexuellen Belästigung im November 2021 nur durch die Landespolizeipräsidentin bekannt gemacht worden. Sie berichtet vor dem Ausschuss, er habe sich zu Unrecht angeschwärzt gefühlt. Solche und andere Einzelheiten werden in der nächsten, der 37. Sitzung Mitte Mai zur Sprache kommen. Denn dann ist Stefanie Hinz abermals als Zeugin geladen.