Expertenbeitrag: Stolperfallen

Auftraggeber müssen Aufhebung gut begründen

Nicht jedes Ausschreibungsverfahren führt zum gewünschten Ergebnis. Doch öffentliche Auftraggeber dürfen ein Vergabeverfahren nicht ohne Weiteres aufheben. Vielmehr sind für eine vergaberechtlich „saubere“ Aufhebung bestimmte Voraussetzungen und Randbedingungen zu beachten. Ebenso sollte bereits vor der Aufhebung bedacht werden, wie es danach weitergeht.
Wolfgang Leja

Redakteur Wirtschaft und Vergabe

0711 66601-131

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