Nürnberg. Behörden sind verpflichtet, Vertretern der Presse Auskünfte zu erteilen, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienen. Das sieht Paragraf 4 Absatz 1 des Landespressegesetzes von Baden-Württemberg vor. Der presserechtliche Auskunftsanspruch dient einerseits der journalistischen Informationsbeschaffung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2019 - 7 C 26.17). Andererseits wird dadurch die Transparenz des Verwaltungshandelns gewährleistet.
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