Vergabekammern setzen Entscheidungen selten um

Wenn in Nachprüfungsverfahren schon geschlossene Verträge für unwirksam erklärt werden, dann bleibt es zuweilen bei der Feststellung der Vergabekammer ohne dass die Entscheidung umgesetzt wird. Dabei wäre es an den Vergabekammern, dafür zu sorgen, dass Entscheidungen vollstreckt und Verträge nicht ausgeführt werden, sagt der auf das Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwalt Sebastian Schnitzler.

Sind Verträge in Vergabeverfahren unterschrieben, werden sie auch nach Entscheidungen von Vergabekammern oft nicht mehr aufgehoben.

dpa/photothek/Thomas Trutschel)
Quelle/Autor: Marcus Dischinger

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