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Gesetz zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen kommt jetzt in den Landtag

Wer Corona-Soforthilfe im März oder Anfang April 2020 beantragt hat und eine Teiol oder alles zurückgezahlt hat, kann noch in diesem Jahr mit der Rückzahlung der Rückzahlung rechnen.
Imago/Steinach)Stuttgart. Nun ging alles dich ganz schnell. Noch am Montag hatten sich weder Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) noch Vertreter der Regierungskoalition einen Zeitplan nennen wollen, wann die Rückerstattung der zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Soforthilfen geregelt werden soll. Am Mittwoch brachten Grüne und CDU einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der am Donnerstag in erster Lesung beraten werden soll. Ende Februar wollen Koalitionäre dann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben.
Wann die mehr als 60.000 Betroffenen dann ihr Geld zurückbekommen, ist damit aber noch nicht geklärt. Das Gesetz sieht vor, dass Anträge auf die Rückzahlung „innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eröffnung der Antragstellung“ gestellt werden können. Da die Antragstellung ausschließlich online möglich ist, hängt der Start also davon ab, wann die L-Bank das dazu erforderliche Portal an den Start bringt.
Geld wird nur auf Antrag gezahlt
Die kleinen Unternehmen und Selbstständigen, die Corona-Soforthilfen vom März 2020 in Anspruch genommen hatten, mussten diese ganz oder teilweise wieder an die L-Bank zurücküberweisen, wenn im Rückmeldeverfahren ermittelt wurde, dass sie keine Zuschüsse oder weniger als beantragt hätten bekommen dürfen. Das hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg jedoch als rechtswidrig eingestuft. Denn die Empfänger mussten nachweisen, dass bei ihnen im Frühjahr 2020 ein Liquiditätsengpass vorgelegen hatte. Doch diese Zweckbestimmung war in den Förderrichtlinien in dieser Klarheit nicht genannt worden.
Klar ist, dass das Geld nur fließt, wenn die Betroffenen selbst aktiv werden. „Ein Ausgleich nach diesem Gesetz wird nur auf Antrag gewährt“, heißt es in dem Entwurf der Regierungsfraktionen. Beim Spitzenverband Handwerk Baden-Württemberg begrüßt man zwar, dass es jetzt eine Lösung gibt, doch vom Verfahren zeigt sich Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold nicht begeistert: „Das Verfahren klingt zwar auch nicht nach einem Paradebeispiel für Bürokratieabbau. Und dass das Wirtschaftsministerium und vermutlich die L-Bank nun eine neue Online-Plattform vorbereiten müssen, erscheint uns auch als Zeitrisiko.“ Doch immerhin seien die Mittel im Haushalt gesichert.
Land geht von Kosten von fast 800 Millionen Euro aus
Das Land hat für die Rückzahlung und deren Abwicklung deutlich mehr Geld eingeplant als bislang gemutmaßt. In der Begründung zum Gesetzentwurf ist von 791 Millionen Euro aufgrund von Berechnungen des Wirtschaftsministeriums die Rede. Die sollen aus der Risikorücklage des laufenden Haushalts entnommen werden.
Erstattet werden nicht nur die zu Unrecht zurückgeforderten Hilfen, sondern auch die Zinsen, die L-Bank zwischenzeitlich von Betroffenen gefordert hatte. Zinsen an die Empfänger der Soforthilfen dafür, dass das Land das Geld zum Teil über Jahre zu Unrecht einbehalten hat, sind aber laut Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Erik Schweickert lobte, „dass das Parlament das Heft des Handelns in die Hand genommen hat und nun ein Gesetzentwurf vorliegt.“ Gleichzeitig kritisierte der FDP-Politiker die Landesregierung scharf: „Die Landesregierung hat beim Thema Coronasoforthilfen komplett versagt. Fünf Jahre lang macht sie einen Fehler nach dem anderen und sogar den eigenen Regierungsfraktionen ist es nun zu bunt geworden.“