Streupflicht

In ungeraden Jahren müssen die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern Schnee schippen

Das OLG ist der Auffassung, dass es bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwege ausreicht, wenn bei Glätte lediglich auf einer Straßenseite gestreut wird.

dpa/EIBNER/DROFITSCH)
Quelle/Autor: Marcus Dischinger

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