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Kritik an CDU-Vorschlag zur Sitzverteilung in Kommunen

Derzeit erfolgt die Sitzverteilung in Gemeinderäten nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung. Zuvor war das d’Hondt-Verfahren maßgeblich.
Fleig / Eibner-Pressefoto)Stuttgart. Die CDU will das Kommunalwahlrecht reformieren und zur Sitzverteilung wieder das Auszählverfahren nach d’Hondt einführen. Ziel sei es, die Funktionsfähigkeit der Kommunalverwaltungen zu sichern, heißt es im Wahlprogramm der Christdemokraten zur Landtagswahl am 8. März. Durch die Rückkehr zum früheren Verfahren wolle die Partei der zunehmenden Zersplitterung von Gemeinderäten und Kreistagen entgegenwirken.
Derzeit erfolgt die Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers). Dieses Verfahren wird seit der Kommunalwahl 2014 angewendet. Zuvor war das d’Hondt-Verfahren maßgeblich.
Hessisches Gericht hebt die Änderung wieder auf
Ein ähnlicher Schritt ist in Hessen bereits vollzogen worden. Dort hatte die CDU-SPD-Landesregierung vor rund einem Jahr das d’Hondt-Verfahren wieder eingeführt, ebenfalls mit dem Ziel, eine stärkere Zersplitterung der kommunalen Gremien zu verhindern. Doch Ende Januar erklärte der Hessische Verfassungsgerichtshof die Änderung für verfassungswidrig und hob sie wieder auf. Nach Auffassung der Richter verstößt das d’Hondt-Verfahren wegen seiner systembedingten Verzerrungen zugunsten stimmenstarker Parteien und Wählervereinigungen gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit.
In dem Urteil sieht der Verein Mehr Demokratie ein deutliches Signal auch für Baden-Württemberg. „Eine solche Änderung des Kommunalwahlrechts wäre auch hier verfassungswidrig, da die Umstände identisch mit denen in Hessen sind“, sagt der Landesvorsitzende Edgar Wunder. Die CDU gehe es nicht um bessere Kommunalpolitik, sondern um eigene Vorteile, kritisiert Wunder: „Das ist kein Reformprojekt, das ist ein Machtinstrument.“
21 Städte mit mindestens 50 000 Einwohnern untersucht
In der Vergangenheit hatten jedoch auch in Baden-Württemberg Verbände und Politiker eine Rückkehr zum d’Hondt-Verfahren gefordert. Sie argumentierten, das derzeitige Verfahren bevorzuge kleinere Parteien und Gruppierungen und trage so zur Zersplitterung der Gremien bei.
Mehr Demokratie hat dazu 21 Städte mit mindestens 50 000 Einwohnern untersucht, die keine unechte Teilortswahl haben. Das Ergebnis: Das aktuelle Sitzzuteilungssystem stelle grundsätzlich eine Gleichbehandlung der Listen sicher. Tatsächlich hat die Zahl der Gruppierungen und Einzelräte in größeren Städten zugenommen. Bei der Kommunalwahl 2019 zogen 185 Listen in die Gremien ein, 2024 waren es 209. Auch die Zahl der Listen mit nur einem Mandat stieg: von 30 im Jahr 2014 über 35 im Jahr 2019 auf 60 im Jahr 2024. Dieser Trend setzte sich trotz der Umstellung des Auszählverfahrens fort.
Nach Berechnungen von Mehr Demokratie hätte das d’Hondt-Verfahren die Entwicklung allenfalls leicht gebremst. Wären die Sitze bei der Kommunalwahl 2024 danach verteilt worden, wären statt 209 nur 193 Listen in die Gemeinderäte eingezogen, die Zahl der Einzelmandate hätte sich von 60 auf 52 reduziert. Edgar Wunder sieht die Zersplitterung vor allem als Folge einer allgemeinen gesellschaftlichen Pluralisierung. Der einmalige Effekt einer Rückkehr zum d’Hondt-Verfahren würde diese Entwicklung seiner Einschätzung nach nicht aufhalten.