Nachprüfung Rheinland-Pfalz verlängert Bieterschutz unterhalb der Schwellenwerte
Wenn Bieter und Bewerber mit den Vorgaben, dem Verhalten oder der beabsichtigten Zuschlagserteilung des öffentlichen Auftraggebers aufgrund von vergaberechtlichen Verstößen nicht einverstanden sind, können sie eine Nachprüfung in die Wege leiten. In Rheinland-Pfalz ist dieser Bieterschutz auch im Unterschwellenbereich gegeben. Das Verfahren wird nach einer Evaluation weitergeführt.