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Landeshaushalt

Gutachter: Corona-Kredite rechtlich weitgehend okay

Der Heidelberger Finanzrechtler Hanno Kube hält den Umgang des Landes mit den Corona-Krediten für weitgehend verfassungskonform. Nur in einem Punkt sieht er einen Verstoß, wenn man das strenge Urteil aus Karlsruhe zum Maßstab nimmt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 15. November 2023 den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes von 2021 für nichtig erklärt.

dpa/Uli Deck)

Stuttgart/Heidelberg. Der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube stuft den Umgang des Landes mit den 2020 und 2021 aufgenommenen Corona-Notlagenkrediten als weitgehend verfassungsgemäß ein. Dies ergibt sich aus einem Gutachten, das der Verfassungsjurist im Auftrag von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) erstellt hat und das Bayaz und Kube am Donnerstag präsentiert haben. Dabei analysierte Kube die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, die er selber erwirkt hatte: Er hatte die Unionsfraktion im Bundestag bei ihrer Klage gegen den Bund vertreten.

Allerdings macht der Heidelberger Professor, was das Land angeht, eine Einschränkung: Das Prinzip der Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit, wonach Mittel nur in jenem Jahr ausgegeben werden können, für das sie genehmigt wurden, sei nicht eingehalten worden. Das Urteil aus Karlsruhe sei in dieser Hinsicht sehr streng ausgefallen – auch deshalb, weil Notlagenkredite anders als Konjunkturkredite in ihrer Höhe durch die Schuldenbremse nicht beschränkt seien.

Finanzminister Bayaz betonte, dass sämtliche Mittel sachgerecht verwendet worden seien – dies habe das Gutachten bestätigt. 2022 seien auch Mittel aus dem regulären Haushalt für Corona-Maßnahmen verwendet worden. Die unzulässige Mitnahme der Notlagenkredite in die Folgejahre wird laut Kube keine Folgen haben. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 seien abgeschlossen.

Michael Schwarz

Redakteur Politik und Verwaltung

0711 66601-599

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