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Die Digitalisierung soll die Resozialisierung erleichtern

Ein Haftraummediensystem in einem Haftraum der Justizvollzugsanstalt (JVA) für Frauen im Stadtteil Berlin-Lichtenberg. Häftlinge sollen künftig in Berliner Gefängnissen im Internet surfen können. Soziale Netzwerke und öffentliche Chats oder Foren sollen aber vorerst gesperrt bleiben.
dpa/Jörg Carstensen)Ulm/Schwäbisch Gmünd. Berlin hat das Haftraummediensystem bisher an sechs Standorten. Baden-Württemberg ist das zweite Bundesland, das ein solches aufbaut. Es ermöglicht Gefangenen digitale Lernplattformen, Services und das Internet zu nutzen. Das, so Justizministerin Marion Gentges (CDU) brauche klare Bedingungen und Regeln. Sinn und Zweck der Digitalisierung sei nicht, dass die Häftlinge nur Computer spielten oder unkontrolliert surften. „Im Justizvollzug stehen Sicherheit und Resozialisierung immer im Vordergrund. Ein Haftraummediensystem kann dabei einen Beitrag leisten.“
Gerade wenn ein Gefangener auf seine Entlassung vorbereitet werden soll, bietet ein solches System einen Mehrwert. Denn: Ohne Internetzugang ist die Wohnungs- und Jobsuche sowie der Kontakt zu Behörden und Sozialarbeitern nur schwer möglich.
System erleichtert Zugang zu wichtigen Informationen
Doch wie weit ist die Resozialisierung durch Digitalisierung im baden-württembergischen Justizvollzug umgesetzt? Das wollte der SPD-Abgeordnete Jonas Weber in einer Anfrage (Drucksache 17/9521) wissen. Bereits im Herbst 2022 hatte das Land dieses Pilotprojekt angekündigt. Im vergangenen Jahr begann das Justizministerium mit Pilotanstalten, den Justizvollzugsanstalten Ulm und Schwäbisch Gmünd, und dem beauftragten Dienstleister die notwendige Internetanbindung einzurichten: Jeweils eine Abteilung mit insgesamt etwa 60 Haftplätzen wurde dort bislang mit den erforderlichen Anschlüssen ausgestattet, heißt es im Justizministerium. Einen verbindlichen Termin, wann der Einsatz des Haftraummediensystems offiziell startet, gebe es allerdings noch nicht.
Parallel werde an Hard- und Softwarelösungen für die geplanten Anwendungen gearbeitet. „Derzeit geht es vor allem um eine Anpassung der erforderlichen Software“, so Gentges. Dies gestalte sich aufwendig – wie man das bei Vorbesichtigungen in der Schweiz oder Berlin erfahren habe. Die Infrastruktur und spezifischen Rahmenbedingungen des Justizvollzugs in Einklang zu bringen, sei auch aufgrund hoher Sicherheitsanforderungen herausfordernd.
Angebunden an elektronische Aktensysteme der JVA
Und: Das System müsse an künftige elektronische Aktensysteme der Justizvollzugsanstalten angebunden werden. So stelle das Haftraummediensystem einen wesentlichen Baustein dar, um den Zugang zu wichtigen Informationen zu erleichtern und eine effizientere Bearbeitung zu ermöglichen. All dies diene der eingangs erwähnten Resozialisierung. Eben weil Gefangene sich dank elektronischer Kommunikation besser auf die Entlassung vorbereiten, sich mit Bezugspersonen und externen Stellen austauschen könnten – mit Bewährungshilfe, Behörden, Vermietern, Rechtsanwälten.
Davon abgesehen unterstütze solch ein System Einkäufe und Abrechnungen der Gefangenen oder übersetze elektronische Anträge. Das wiederum verbessere die Kommunikation mit Justizvollzugsbediensteten. „Hinzu kommt die Möglichkeit – zu einem späteren Zeitpunkt – über die Haftraummediensysteme Bildungsangebote oder auch telemedizinische oder therapeutische Angebote unmittelbar in den Hafträumen verfügbar zu machen“, so Gentges.
Und die Kosten? Für das Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ sind im Doppelhaushalt 2025/2026 explizit keine bestimmten Mittel vorgesehen. Im vorausgegangenen Doppelhaushalt 2023/2024 wurden bereits 200 000 Euro dafür eingeplant. Durch Übertragung dieser „in 2024 nicht abgeschlossenen Mittel“ könne das Pilotprojekt bis 2026 finanziert werden, und zwar in Raten über den Zeitraum des Projekts hinweg.
Evaluierung nach einem Jahr im Pilotbetrieb
Der Grund: Das System müsse nicht auf einmal bezahlt werden. Es sei durch Leasing bereitgestellt worden. Bisher seien an den Dienstleister bis Ende Dezember 141 729 Euro bezahlt worden. Weitere laufende Kosten für die Internetanbindung fielen in Höhe von 80 Euro pro Monat an.
Ist das Projekt ein Jahr im Pilotbetrieb gelaufen, soll es evaluiert werden. Von diesen Erfahrungen sei nicht nur abhängig, ob und wann das Haftraummediensystem landesweit oder zumindest teilweise ausgeweitet werde. Sondern auch, „ob hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.“
Digitalisierung im Justizvollzug
Um die Digitalisierung des Justizvollzugs in Baden-Württemberg voranzubringen, wurde im Herbst 2023 die Stabsstelle „Digitalisierungsstrategie Justizvollzug“ eingerichtet. Mit der Pilotierung der elektronischen Verwaltungsakte (eVerwaltungsakte) 2025 in der JVA Heilbronn startete offiziell die Umsetzung. Ziel der Initiative: Arbeitsprozesse im Justizvollzug moderner, effizienter und zukunftsorientiert gestalten. Zu ihrem Kern gehört das Haftraummediensystem – neben elektronischer Gefangenenpersonalakte, KI und Weiterentwicklung bestehender Systeme.