Digitales Gesetzblatt

Digitales Gesetzblatt: Staatsanzeiger bietet neues Informationsangebot

Seit dem 1. Januar ist das Gesetzblatt für Baden-Württemberg ausschließlich in digitaler Form verfügbar. Der Staatsanzeiger, der das gedruckte Gesetzblatt im Auftrag des Landes bislang herausgab, hat dazu ein neues Angebot geschaffen, um Bürgerinnen und Bürger über die Neuerscheinungen des digitalen Gesetzblatts zu informieren.

Das Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg gibt es ab sofort nur noch in digitaler Form.

M. Herrgoss)

Stuttgart . Der Staatsanzeiger bietet auf seiner Website eine Rubrik mit Suchfunktion an, in der alle Neuerscheinungen des digitalen Gesetzblatts aufgeführt werden. Die Rubrik ist unter www.staatsanzeiger.de/neues-aus-der-gesetzgebung zu finden.

Digitales Gesetzblatt bietet umfassende Informationen

Die Rubrik enthält neben dem Datum der Veröffentlichung, dem Titel des Gesetzes oder der Verordnung und einem kurzen Hinweis auf den Inhalt auch einen Link zur vollständigen Fassung des Dokuments auf der Seite des Landes Baden-Württemberg. In der neuen Staatsanzeiger-Rubrik können Gesetzblatt-Ausgaben recherchiert und auf der Seite des Landes Baden-Württemberg geöffnet, heruntergeladen, gedruckt oder über einen Link geteilt werden. Die Inhalte stehen kostenlos zur Verfügung. Die Rubrik ist eine Möglichkeit, um sich gezielt über einzelne Gesetze oder Verordnungen zu informieren. Sie ist insbesondere für Bürgerinnen und Bürger geeignet, die sich für ein bestimmtes Thema interessieren oder einen konkreten Rechtsakt suchen.

Projekt „Digitales Kabinett“ führt zum digitalen Gesetzblatt

In Baden-Württemberg sind damit Gesetze und Rechtsverordnungen für alle kostenfrei digital zugänglich. Das kündigte Staatsminister Florian Stegmann (Grüne) im Landtag an, als er den Gesetzentwurf zur Änderung des Verkündungsgesetzes begründete . Die Modernisierung der Verwaltung sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung, so Stegmann. Das Vorhaben werde im Rahmen des Projekts „Digitales Kabinett“ umgesetzt. Durch Ergänzung des Artikels 63 der Verfassung des Landes um den Absatz 5 wird die elektronische Form ermöglicht. Voraussetzung ist ein Gesetz, mit dem die Einzelheiten geregelt werden. Dazu braucht es ein Änderungsgesetzes zum Verkündungsgesetz. Durch die digitale Verkündung entfallen Kosten für Papier, Druck und Auslieferung.

Mehr zum Thema: Das digitale Gesetzblatt

Tobias Dambacher

Tobias Dambacher (Jahrgang 1982) ist seit 2023 als Digitalchef der Redaktion beim Staatsanzeiger. Er volontierte 2003 bei der Schwäbischen Post in Aalen und studierte danach Politikwissenschaft in Eichstätt. 2009 kehrte er zur Schwäbischen Post zurück, wo er vor allem den digitalen Ausbau der redaktionellen Kanäle vorantrieb und als Chef vom Dienst für die Blattplanung mit zuständig war. Dort übernahm er ab 2019 als Online-Chef die Verantwortung für die Webseiten und sozialen Kanäle der Schwäbischen Post und Gmünder Tagespost. Für eine Glosse wurde er mit dem Erich-Schairer-Preis ausgezeichnet.

0711 66601 -155

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