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Kampf gegen den Flächenfraß: Bündnis aus 17 Verbänden will Volksantrag einbringen

17 Verbände wollen gegen den Flächenfraß vorgehen. Rund 40.000 Unterschriften wollen die Verbände nun für einen Volksantrag sammeln. Lesen Sie, was die Verbände fordern.
Feld an der Stadtperipherie

Die Verbände fordern unter anderem eine gesetzliche Obergrenze gegen Flächenfraß.

AGRAR-PRESS | Krick)

STUTTGART. Ein breites Bündnis aus 17 Naturschutz-, Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden sammelt ab diesem Freitag Unterschriften für den Volksantrag „Ländle leben lassen“. Ziel ist es, den Flächenfraß in Baden-Württemberg zurückzudrängen. „Der Flächenverbrauch ist neben dem Klimawandel und dem Artenrückgang das dritte große Umweltproblem in unserem Land“, so Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbands.

Hans-Benno Wichert, Vizepräsident des Landesbauernverbands macht deutlich, dass der Landwirtschaft immer mehr fruchtbare Böden durch Überbauung verloren gehen. In 20 Jahren seien Flächen in der Größe der halben Landeshauptstadt Stuttgart verloren gegangen. „Wir brauchen einen besseren Schutzstatus für landwirtschaftliche Böden“, ergänzt Karl-Heinz Mayer, Vizepräsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands. „Jeder Hektar, der uns durch Flächenfraß verloren geht, führt dazu, dass wir weniger Lebensmittel im eigenen Land produzieren können“, macht Mayer weiter deutlich. Die Folge sei eine zunehmende Abhängigkeit von Importen, „deren Umwelt- und Sozialstandards fragwürdig sind“.

„Ziele klar verfehlt“

Sanfte Maßnahmen reichten, so Bronner, nicht aus, um den Flächenverbrauch zu senken. „Wir haben die Ziele im Koalitionsvertrag begrüßt“, so Wichert. Doch einfache, freiwillige Maßnahmen und Lippenbekenntnisse reichten nicht aus, um diese umzusetzen. Die Landesregierung habe ihre Ziele, den Flächenfraß einzudämmen, klar verfehlt, so Wichert.  Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Flächenverbrauch, der seit Jahren bei rund fünf bis sechs Hektar täglich stagniert, auf 2,5 Hektar täglich zu begrenzen und bis 2035 auf Null zu bringen.

Jetzt sei genau der richtige Zeitpunkt für den Antrag, erläutert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt- und Naturschutz. Denn das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen erarbeitet derzeit einen neuen Landesentwicklungsplan. Pilarsky-Grosch verweist zudem darauf, dass der Flächenverbrauch auch massiv zur Klimakrise beitrage. „Die CO²-Emissionen aus Bau und Nutzung von Gebäuden sind für etwa 40 Prozent der Emissionen in Deutschland verantwortlich. Unversiegelte Böden, Wälder und Moore sind ein zentraler Faktor bei der Bindung und Speicherung von Kohlendioxid. Wir brauchen sie für den Klimaschutz.“

Verbände wollen verbindliche Obergrenzen

Mit dem Volksantrag fordern die Verbände, verbindliche Obergrenzen für den Flächenverbrauch, gesetzlich zu verankern. Ein Rechtsgutachten habe erbracht, dass dies möglich sei, so Bronner. Es sollen höhere Mindestbaudichten in Regionalplänen eingeführt werden, fruchtbare Böden besser vor Überbauung geschützt werden. Zugleich sollen die Kommunen durch bessere rechtliche Rahmenbedingungen bei der Innenentwicklung unterstützt werden.

Flächennutzungspläne sollen zudem nur noch durch Regierungspräsidien genehmigt werden. Rund 40.000 Unterschriften wollen die Verbände nun sammeln. Bronner ist zuversichtlich, dass die beteiligten Verbände mit ihren rund 700 000 Mitgliedern dies in weniger als einem Jahr schaffen werden. Liegt der Volksantrag mit den entsprechenden Unterschriften vor, muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören.

Was ist ein Volksantrag?

Laut Landesverfassung haben die Wähler in Baden-Württemberg das Recht, einen Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zu Stande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden. Eine digitale Unterzeichnung ist nicht möglich. Unterstützer müssen neben der Angabe von Namen, Geburtsdatum und Adresse auch bestätigen, dass sie Gelegenheit zur Kenntnisnahme des vollständigen Wortlautes des Volksantrages hatten.

Stefanie Schlüter

stellvertretende Redaktionsleitung und Redakteurin Politik und Verwaltung

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