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Juristenausbildung

Land will Verfassungsfeinden Zugang zum Justizdienst verwehren

„Verfassungsfeinde haben in der Justiz dieses Landes keinen Platz“, sagt Justizministerin Marion Gentges (CDU). Der Landtag hat deshalb die Juristenausbildung geändert. Bestehen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers, wird der nicht mehr ins Referendariat übernommen. Den Anstoß hatte die SPD gegeben.
Statue einer Frau mit Schwert und Waage vor bewölktem Himmel.

Nach Angaben der Präsidenten der Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Stuttgart, Jörg Müller und Andreas Singer, gibt es Anzeichen, „dass von Verfassungsfeinden gezielt versucht wird, Justiz und Anwaltschaft zu unterwandern“. Symbolfoto: Justitia.

IMAGO/Thorsten Wagner)

Stuttgart. Die Zahl der Menschen im extremistischen Milieu wächst . Das zeigt auch der Verfassungsschutzbericht des Landes. Eine gesellschaftliche Entwicklung, die in alle Bereiche ausstrahlt, auch in die Ausbildung von Juristen.

Nach Angaben der Präsidenten der Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Stuttgart, Jörg Müller und Andreas Singer, gibt es Anzeichen, „dass von Verfassungsfeinden gezielt versucht wird, Justiz und Anwaltschaft zu unterwandern“. Das machten die beiden in einer gemeinsamen Stellungnahme zum „Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes“ deutlich. Es sei mit einer steigenden Zahl von Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, zu rechnen, „bei denen insbesondere aufgrund des Engagements in extremistischen Bewegungen oder Parteien begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen“.

Schließlich ist die zweite juristische Staatsprüfung die Zugangsvoraussetzung für das Richteramt, für die Arbeit als Staatsanwalt oder als Beamter im höheren Dienst. Und sie eröffnet die Möglichkeit als Rechtsanwalt tätig zu werden. „Wer eine Demokratie bekämpfen oder einen Rechtsstaat aushöhlen will, wird dazu gerade auch juristische Mittel einsetzen und versuchen, einflussreiche Positionen in staatlichen Institutionen zu besetzen“, schreiben die beiden Präsidenten der Oberlandesgerichte in ihrer Stellungnahme.

Darauf hat das Land nun reagiert. Grüne, CDU, SPD und FDP haben sich nach Beratung und der Anhörung des ursprünglich von der SPD-Fraktion in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs verständigt und diesen Entwurf mit ein paar geänderten Formulierungen gemeinsam im Landtag verabschiedet.

Wenige Länder mit so einem Gesetz

Justizministerin Marion Gentges bringt es auf den Punkt: „Es geht schlicht um eines: Verfassungsfeinde haben in der Justiz dieses Landes keinen Platz, völlig unabhängig davon, ob sie von rechts oder links kommen.“

Das Juristenausbildungsgesetz des Landes hatte bereits eine Regelung, nach der Bewerber für den Vorbereitungsdienst abzulehnen seien, wenn sie dafür ungeeignet oder für den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nicht würdig seien. Nun wird dies noch einmal konkretisiert. Damit wird künftig abgelehnt, wenn es begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers gibt.

Damit ist Baden-Württemberg nun eines von bislang wenigen Bundesländern, die die Verfassungstreue bereits für das Referendariat beziehungsweise den Vorbereitungsdienst fordern. Solche Gesetze gibt es beispielsweise bereits in Thüringen und Bremen. Dass dies sinnvoll ist, zeigt auch die unterschiedliche Rechtsprechung der Gerichte bei diesem Thema. Und das wird auch von Verfassungsfeinden gezielt ausgenutzt. So klagte sich beispielsweise ein Hochschulabsolvent, der als Funktionär in der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ aktiv war gegen eine Ablehnungsentscheidung fürs Referendariat in Thüringen erfolglos durch die Instanzen. In Sachsen war er hingegen erfolgreich. Dort ordnete der Verfassungsgerichtshof am Ende die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst an. Inzwischen gab es bereits drei entsprechende Fälle in dem Bundesland. Was dazu geführt hat, dass das Land Sachsen nun die Rechtsauffassung des eigenen Verfassungsgerichtshofs vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lässt. Mit einer abstrakten Normenkontrolle. Dabei geht es darum, ob Landesregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Verfassungsrichter haben entschieden

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit bereits Mindestanforderungen an Referendare in der Justiz vorgelegt. Danach dürfen Bewerber, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, nicht in die praktische Ausbildung übernommen werden.

Doch wann wird diese Verfassungstreuepflicht verletzt? Genau da hatten Gerichte immer wieder unterschiedliche Sichtweisen. Reicht es, wenn man in entsprechenden extremistischen Organisationen aktiv ist? Oder muss der Bewerber bereits in strafbarer Weise mit entsprechenden Aktivitäten aufgetreten sein?

Der Landtag hat nun, um dies besser regeln zu können, einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Und das auch zeitlich passend. Denn zum 1. April steht die nächste Einstellungskampagne für Referendare in der Justiz an.

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