Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Menschen des Jahres 2023

Malte Graßhof ist neuer Präsident des VGH 

Graßhof ist für seinen wertschätzenden Führungsstil bekannt und er stellt sich laut Justizministerin Marion Gentges immer wieder von Neuem unaufgeregt und bescheiden in den Dienst der Sache. 

Malte Graßhof ist Präsident des Verwaltungsgerichtshofs.

dpa/Sebastian Gollnow)

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat 2024 einen neuen Präsidenten bekommen. Justizministerin Marion Gentges (CDU) ernannte Malte Graßhof Anfang Juni zum Präsidenten des obersten Verwaltungsgerichts im Land. Er folgt auf Volker Ellenberger, der Ende März in den Ruhestand verabschiedet worden war.

Graßhof wechselt vom Verwaltungsgericht Stuttgart, wo er seit 2018 Präsident war. 2018 wurde er zudem zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs gewählt und ist damit ranghöchster Richter im Land. „Prof. Dr. Graßhof ist ein fachlich herausragender und überaus engagierter Richter, der aufgrund seiner bisherigen Verdienste größtes Ansehen genießt“, so Gentges. Unter anderem betreute er die Föderalismusreform, die erste Pilotierung der E-Akte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Herausforderung der Asylklagewelle aufgrund der Flüchtlingskrise ab 2015. Graßhof stelle sich immer wieder von Neuem unaufgeregt und bescheiden in den Dienst der Sache, sagte Gentges. “ Mit seinem außerordentlichen Organisationstalent und seinem zugewandten und wertschätzenden Führungsstil ist er der Richtige für das verantwortungsvolle Amt des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs“, so die Ministerin weiter. (jer)

Jennifer Reich

Redakteurin Politik und Verwaltung

0711 66601-183

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

Lesen Sie auch