Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Nach den Tarifverhandlungen ist vor den Tarifverhandlungen

Beamtenbund-Chef Volker Geyer (2. von links) und Verdi-Chef Frank Werneke (Mitte) kämpfen für einen guten Abschluss.
dpa/REUTERS/Thilo Schmuelgen)Stuttgart/Potsdam. Sollten an diesem Freitag drei übernächtigte Herren vor die Kameras treten, könnten sie nicht nur einen neuen Tarifabschluss für 1,2 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst verkünden. Die drei Herren – Verdi-Chef Frank Werneke und Beamtenbund-Chef Volker Geyer für die Arbeitnehmer und der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) für die Arbeitgeber – könnten auch die Tür öffnen für weitere Verhandlungen, die den Ländern sehr wichtig sind, die die Gewerkschaften aber kritisch sehen.
Eine „Atomisierung“ der Arbeit dulden die Richter nicht
Es geht um die Eingruppierung der Beschäftigten, also darum, dass jeder in die Gehaltsklasse eingestuft wird, die zu seiner Aufgabenstellung passt. Über dieses Thema wird bereits seit 20 Jahren gestritten; damals löste der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder den Bundesangestelltentarifvertrag ab.
Einen Weg hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2020 verstellt. Nach Ansicht der Richter ist es nicht zulässig, Aufgaben wie „E-Mails öffnen“, „Aktenzeichen eingeben“ und „Briefumschläge sortieren“ einzeln zu bewerten. Die Gewerkschaften hatten den Arbeitgebern vorgeworfen, die Arbeit auf diese Art und Weise zu „atomisieren“ mit dem Ziel, auf niedrige Stellenbewertungen zu kommen. Motto: Auch wenn ein Beschäftigter anspruchsvolle Tätigkeiten erledigt, dominieren doch die einfachen.
Wenn es nach der baden-württembergischen Verdi-Landesvize Hanna Binder ginge, müsste der anspruchsvollste Teil der Arbeit – bei Rechtspflegern etwa das Berechnen der Gerichtskosten – das Gehalt bestimmen. Gegen eine solche Sicht der Dinge wehren sich jedoch die Arbeitgeber. Es sei nicht gerecht, Stellen ausschließlich nach der schwierigsten Aufgabe zu bewerten. Man müsse einen Durchschnitt bilden.
Sollte es an diesem Freitag in der dritten Verhandlungsrunde zu einem Tarifabschluss kommen, der zahlreiche gewerkschaftliche Forderungen erfüllt, wäre es möglich, dass Verdi und der Beamtenbund bei der Eingruppierung nachgegeben haben. Und dass der Weg frei ist für Verhandlungen.
Die Arbeitgeber würden für diesen Fall in einem ersten Schritt eine Übergangsregelung anstreben, die verhindern soll, dass es erneut zu Streitfällen kommt. Im zweiten Schritt sollen berufliche Tätigkeiten zwar nicht atomisiert, aber doch in mehrere Arbeitsvorgänge aufgeteilt werden, weil jeder eben doch nicht jeden Tag dasselbe tut.
Dabei könnten die Arbeitgeber ihre Zustimmung zu bestimmten Gewerkschaftsforderungen daran koppeln, dass sich in den Eingruppierungsverhandlungen etwas tut. Etwa zusätzliche Urlaubstage, die stufengleiche Höhergruppierung, Schichtzulagen und Zeitzuschläge.
Inflationsausgleich „plus einen Schnaps oben drauf“
Doch all dies selbstverständlich nur dann, wenn man sich in Potsdam im Grundsatz einigt. Noch sind die Forderungen der Gewerkschaften – sieben Prozent mehr Geld, mindestens aber 300 Euro – und das Angebot der Arbeitgeber weit auseinander. Und immer noch sind – bei Redaktionsschluss am Donnerstag – weder eine vierte Verhandlungsrunde noch Streiks ausgeschlossen.
Die Länder hatten in der zweiten Verhandlungsrunde im Januar den Inflationsausgleich angeboten „plus einen Schnaps oben drauf“. Ob dieses Kalkül aufgeht und inwieweit die Arbeitgeber in Sachen Eingruppierung Erfolg haben, wird sich zeigen.
Was sagt Bayaz?
110.000 Arbeiter und Angestellte in Baden-Württemberg sind direkt betroffen, 340.000 Beamte und Pensionäre indirekt, wenn es in Potsdam um den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder geht, der an diesem Freitag bereits vorliegen könnte. Im Vorfeld hatte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) auf eine Kommentierung verzichtet. Das dürfte sich ändern, sobald es um die Übertragung auf die Beamten geht.