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Volksantrag für G9 – und wie es damit weiter geht

Die Elterninitiative "G9 jetzt!" will zurück zu G9 als Regelfall - und stellt sich damit gegen die Pläne von Grünen und CDU im Landtag. Ein Gesetzentwurf ist nun im Landtag eingegangen. Wie es damit weiter gehen könnte, erklären wir im Artikel.

Eine Elterninitiative setzt sich für die Rückkehr zu G9 ein. Ein Gesetzentwurf liegt nun dem Landtag vor.

dpa/ dpa | Friso Gentsch)

STUTTGART. Zurück zum neunjährigen Gymnasium: Das Ziel verfolgt die Elterninitiative „G9 jetzt!“. Nun wollen die Eltern die Landesregierung über einen Volksantrag dazu zwingen. Der Gesetzentwurf dazu ist beim Landtag eingegangen. Die Initiative hat ein Jahr lang Zeit, Unterschriften zu sammeln.

Damit sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befasst, muss die Initiative nun bis zum 11. November des kommenden Jahres Unterschriften von 0,5 Prozent der Wahlberichtigten in Baden-Württemberg sammeln. In Zahlen sind das aktuell rund 39 000 Wahlberechtigte. Die Elterninitiative, die auch beim Philologenverband Unterstützung findet, nutzt die Möglichkeit, die Artikel 59 der Landesverfassung bietet. Darin heißt es, dass Gesetzesvorlagen von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksantrag oder Volksbegehren eingebracht werden können.

Elterninitiative gegen G8

Mit dem Gesetzentwurf stellt sich die Elterninitiative gegen die Pläne von Grünen und CDU im Landtag. Denn diese halten in Baden-Württemberg im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern weiterhin an G8 fest. Für G9 gebe es Modellschulen oder den Weg über Gemeinschaftsschulen oder fachgebundene Gymnasien. Die Elterninitiative hingegen will zurück zu G9 als Regelfall – G8 soll durch Überspringen einer Klasse möglich bleiben.

Bekommt die Initiative „G9 jetzt!“ die notwendigen Unterschriften zusammen, so muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen. Lehnt dieser den Entwurf ab, so hat die Initiative die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten ein Volksbegehren zu beantragen. Wird das Volksbegehren von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten unterstützt, gilt es als erfolgreich. Für die Unterschriftensammlung haben die Initiatoren in dem Fall sechs Monate Zeit.

Volksabstimmung möglich

Wenn der Landtag der Gesetzesvorlage dann nicht unverändert zustimmt, kommt es zu einer Volksabstimmung. Dabei entscheidet grundsätzlich die Mehrheit der gültigen Stimmen über das Gesetz. Allerdings müssen in dem Fall zudem mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten der Gesetzesvorlage zustimmen. Das ist das sogenannte Zustimmungsquorum, mit dem verhindert werden soll, dass kleine Interessensgruppen Gesetze durchbringen, nur weil sich viele Menschen im Land nicht an einer Abstimmung beteiligen.

Stefanie Schlüter

stellvertretende Redaktionsleitung und Redakteurin Politik und Verwaltung

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