VGH-Urteil: Warum die Wahl in Weinsberg wiederholt werden muss

Die Bürgermeisterwahl in Weinsberg (Landkreis Heilbronn) vom Februar 2020 ist ungültig und muss wiederholt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Stadtverwaltung will sich nun zuerst mit dem Gemeinderat beraten. Auch in der Vergangenheit kam es schon vor, dass der Neutralitätsgrundsatz für die Kandidaten verletzt wurde.
Kandidatenvorstellung 2020: Kläger Lutz Ronneburg (links), Samuel Speitelsbach, Rathauschef Stefan Thoma (rechts).

Kandidatenvorstellung 2020: Kläger Lutz Ronneburg (links), Samuel Speitelsbach, Rathauschef Stefan Thoma (rechts).

Heilbronner Stimme/Berger)
Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

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