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Kreislaufwirtschaft

Baden-Württemberg erleichtert den Einsatz von  Recyclingbaustoffen

Seit die Mantelverordnung des Bundes vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten ist, hadern Baustoffrecyclingbetriebe und Bauwirtschaft mit dem Regelwerk, weil es den Einsatz von Sekundärbaustoffen aus ihrer Sicht behindert. Nun ist das Land zumindest in einem Teilbereich den Forderungen aus der Wirtschaft entgegengekommen.

Der Absatz von Recyclingbaustoffen ist nach Branchenangaben noch immer schleppend.

IMAGO/imageBROKER/Manuel Kamuf)

Stuttgart/Ostfildern. Schon vor zwei Jahren hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beim Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ gefordert, beim Neubau „Baumaterialien im großen Stil wiederzuverwenden“. Doch im großen Stil kommt das aus Sicht der Baustoffrecyclingbranche nicht so recht voran. Und eine wesentliche Schuld daran sieht sie in der ebenfalls vor zwei Jahren in Kraft getretenen Mantelverordnung des Bundes, die den Einsatz von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung von Boden- und Grundwasserschutz regeln soll.

Ein Grundproblem: Recycelte Baustoffe gelten bislang nach Bundesrecht nicht als Produkte, sondern als Abfall. Das hemmt den Einsatz von RC-Baustoffen, weil Bauherren diese häufig in Ausschreibungen ausschließen, um eventuellen Haftungsrisiken zu entgehen, die sich aus der fehlenden Anerkennung als Produkt ergeben könnten.

Bundesverordnung kommt vorerst nicht

Formal ist das Land für diese Frage nicht zuständig, weil die Mantelverordnung Bundesrecht ist, doch schon zum Inkrafttreten der Verordnung vor zwei Jahren hatte das Umweltministerium eine eigene Regelung erlassen. Danach gelten Recycling-Baustoffe der Klasse 1 (RC-1), also der besten Qualität, nicht mehr als Abfall, wenn sie vom Qualitätssi­cherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg (QRB) zertifiziert wurden.

Der ministerielle Erlass ging der Baustoff-Recyclingindustrie allerdings nicht weit genug. Auch andere Güteklassen, sowie Bodenaushub und Gleisschotter sollten nicht mehr als Abfall gelten, forderte der Industrieverband Steine Erden (Iste) im vergangenen Herbst beim Baustoffrecyclingtag des Verbands. Umweltstaatssekretär Andre Baumann (Grüne) hatte damals zwar auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen, aber zugleich angekündigt, dass das Land aktiv werden könnte, „wenn der Bund nicht in die Puschen kommt“. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht zwar: „Wir führen eine Abfallende-Regelung in der Ersatzbaustoffverordnung ein.“ Doch weil nicht klar ist, wann die schon von der Ampel begonnene Abfallende-Verordnung wirklich kommt, will das Land für Abhilfe sorgen.

Bodenaushub, Gleisschotter und Ziegelbruch nun kein Abfall mehr

Im April wurde ein Schreiben des Umweltministeriums veröffentlicht, das das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe erweitert. Nun gelten auch Bodenmaterial der Klassen 0 und 0*, Gleisschotter der Klasse 0 und Ziegelmaterial als Produkte. Die Landesregelung bleibt in Kraft, bis der Bund eine einheitliche Festsetzung trifft, heißt es in dem Schreiben.

Wenn es nach Umweltforschern geht, sollte die Zulassung aber noch weiter gehen. „Für möglichst alle Materialklassen im Bausektor sollten klare Kriterien entwickelt werden, wann diese nach hochwertigen Recyclingprozessen nicht mehr als Abfall klassifiziert werden, sondern als Sekundärrohstoffe vermarktet werden können“, heißt es in einer Studie , die das Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie für den Baustoffkonzern Holcim erstellt hat. Wenn diese als Produkte gelten, könnte ein nachhaltiger Absatzmarkt entstehen.

Denn bislang hat sich der Markt für Recyclingbaustoffe nicht belebt. Die Branche leide neben den regulatorischen Hindernissen auch unter der Krise am Bau, heißt es beim Iste.

Gesetzgebungsverfahren dauerte mehr als 15 Jahre

Der Werdegang der Mantelverordnung ist selbst für die deutsche Gesetzgebung ungewöhnlich. 15 Jahre dauerte es, bis das Regelwerk, das unter anderem die neue Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neuregelungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung enthält, im Jahr 2021 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde und am 1. August 2023 in Kraft trat. Noch vor diesem Datum wurde eine Novelle erarbeitet und beschlossen.

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