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Stuttgart 21

Bahn will sich gegen Urteil wehren

Entgegen dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart sieht die Deutsche Bahn alle Projektpartner weiterhin in einer gemeinsamen Finanzierungsverantwortung für die Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21. Das Staatsunternehmen will sie nicht allein tragen und prüft nun Rechtsmittel gegen das Urteil.

Die Bahn geht von Kosten in Höhe von mehr als elf Milliarden Euro für das Infrastrukturprojekt aus und will, dass sich die Partner daran entsprechend beteiligen.

Wolfgang Leja)

Stuttgart . Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Mittwoch die Klagen der Bahn AG gegen das Land, die Landeshauptstadt, die Region Stuttgart sowie den Flughafen auf Beteiligung an den Mehrkosten zum Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Demnach muss die Bahn rund sieben Milliarden Euro der Mehrkosten übernehmen. Mittlerweile rechnet die Bahn mit Kosten von insgesamt mehr als elf Milliarden Euro für das Infrastrukturprojekt.

Bahn will Urteilsgründe sorgfältig prüfen

Gegen das Urteil will sich der Konzern offenbar wehren. Man sei weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssten, teilte die Bahn mit. Man wolle jetzt die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob man gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlege.

Ausgangspunkt der Klage der DB war die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 im Jahr 2009. Demnach sind die Bahn und das Land Baden-Württemberg für den Fall einer Erhöhung der Kosten von Stuttgart 21 auf mehr als 4,526 Milliarden Euro zur Aufnahme von Verhandlungen über die Finanzierung der Mehrkosten verpflichtet.

Ende 2016  hat die Bahn Klage gegen die Projektpartner erhoben

Die DB hatte deshalb im Jahr 2014 Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg aufgenommen. Ziel der DB war dabei, zusätzliche Finanzierungsbeiträge sowohl der DB als auch der Projektpartner zur Finanzierung der Mehrkosten zu vereinbaren. Die Gespräche führten jedoch zu keinem Ergebnis, da das Land Baden-Württemberg ebenso wie die weiteren Projektpartner Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart jedwede Beteiligung an der Finanzierung der Mehrkosten kategorisch abgelehnt hatten. Deshalb sah sich die DB gezwungen, Ende 2016 Klage gegen die Projektpartner zu erheben.

Richter Wolfgang Kern: Sprechklausel taugt nicht für Anspruch zur Kostenverteilung

Die Bahn geht weiter davon aus, dass aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projekts, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung besteht. Die Sprechklausel begründe einen Anspruch auf eine weitere Finanzierungsbeteiligung der Projektpartner oberhalb des Betrags von 4,562 Milliarden Euro, so der Konzern. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern hatte dagegen geäußert, keinen Anhaltspunkt finden zu können, dass die Sprechklausel für einen Anspruch zur Kostenverteilung tauge, auch nicht im übertragenen Sinn.

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