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Notfallkoffer

Chefs sollten mit Notfallkoffer für den Ernstfall vorsorgen

Was tun, wenn der Chef unerwartet ausfällt. Damit es im Betrieb weitergeht, raten Juristen zu einem Notfallkoffer mit allen nötigen Vollmachten.

In einem Notfallkoffer können neben Handlungsvollmachten auch das Testament oder die Patientenverfügung hinterlegt werden.

dpa/PantherMedia/Andriy Popov)

Stuttgart. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit erleben viele Menschen, wie schnell und unerwartet sich der Gesundheitszustand verschlechtern kann. Generell kann jeder Unternehmer plötzlich ausfallen. „Für solche Fälle kann man einen Notfallkoffer packen, in dem man die wichtigsten Dokumente und Regelungen für derartige Situationen aufbewahrt“, rät Holger Nemetz, Rechtsanwalt von der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Menold Bezler.

Wichtig sei vor allem, dass dort Handlungsvollmachten hinterlegt werden, so der Jurist. So könne man sicherstellen, dass es nicht zu einem lähmenden, im schlimmsten Fall existenzbedrohenden Stillstand komme, wenn der Chef ausfällt.

Vorsorgevollmachten können im Notfallkoffer hinterlegt werden

„Ein automatisches gegenseitiges Vertretungsrecht für Ehegatten in allen Angelegenheiten besteht entgegen einer weiter verbreiteten Vorstellung nicht“, warnt Nemetz. Es gebe zwar neuerdings zumindest in Gesundheitsfragen ein gesetzliches Notvertretungsrecht. Doch auch dies ende spätestens nach sechs Monaten und helfe in Bezug auf die Unternehmensführung nichts. „Im Notfallkoffer sollte sich eine schriftliche Vorsorgevollmacht befinden, die festlegt, welche Person in Notfällen mit welchen Befugnissen handeln darf“, empfiehlt der Anwalt.

Eine Generalvollmacht für eine Person sei ebenso möglich, wie eine Aufteilung der Befugnisse auf verschiedene Personen, etwa für die private Sphäre und die Rolle als Unternehmer. „Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung der Vollmacht ist nicht zwingend notwendig, hat aber manche Vorteile. Sie erhöht die Akzeptanz bei Dritten und ist bei vorhandenen Immobilien auf jeden Fall empfehlenswert“, so Nemetz. Zusätzliche Vollmachten, etwa speziell für einzelne Bankkonten, seien empfehlenswert.

Auch das Testament oder die Patientenverfügung können in den Notfallkoffer

Neben Vollmachten sollten gegebenenfalls auch eine Patientenverfügung und das eigene Testament in den Notfallkoffer. Auch Informationen wie die Kontaktdaten von wichtigen Ansprechpartnern und Vermögens- und Vertragsübersichten trügen dazu bei, den Ausfall zu überbrücken.

Holger Schindler

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